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Axel Plünnecke auf A.T. Kearney 361 Grad Gastbeitrag 7. Juni 2012

Kita-Ausbau finanziert sich selbst

Trotz parteiübergreifender Bedenken hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf über das Betreuungsgeld verabschiedet. Nun entscheidet der Bundestag, ob die familienpolitische Leistung eingeführt wird. Für A.T. Kearney 361 Grad erläutert IW-Ökonom Axel Plünnecke, warum durch das Betreuungsgeldes bis zu 100.000 Menschen ihren Job aufgeben könnten und weshalb der Kita-Ausbau sich langfristig selbst finanziert.

Auf dem sogenannten „Krippengipfel“ im Jahr 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen darauf geeinigt, dass ab August 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen staatlich geförderten Betreuungsplatz bestehen soll. Eltern, die für ein Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, sollen im Gegenzug das Betreuungsgeld erhalten – unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Beziehen die Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, wird das Betreuungsgeld auf die Regelsätze angerechnet.

Bisher können viele Eltern faktisch nicht wählen, ob sie ihr Kind in eine Kindertagesstätte geben, es von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreuen lassen oder ausschließlich zu Hause versorgen wollen: Es gibt schlicht zu wenig geförderte Betreuungsplätze und private Betreuungsangebote sind für viele Eltern nicht finanzierbar. Dies wird sich im Jahr 2013 mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ändern. Dann haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder nicht.

Befürworter des Betreuungsgeldes argumentieren, dass die Familien, die das Angebot eines Kita-Platzes für unter 3-jährige Kinder nicht nutzen, dafür eine Prämie erhalten sollen. Ein zentrales Argument in diesem Zusammenhang ist, dass das Doppelverdienermodell durch den Ausbau der Kitas im Vergleich zum Alleinverdienermodell zu stark gefördert würde und dadurch ein Ausgleich nötig sei. Überprüft man die familienbezogenen Leistungen der öffentlichen Hand von der kostenlosen Mitversicherung in Kranken- und Pflegeversicherung über steuerliche Leistungen bis zur Witwenrente, läuft dieses Argument jedoch ins Leere.

Bildungsökonomische Untersuchungen zeigen, dass sich frühkindliche Betreuung positiv auf die Kompetenzentwicklung von Kindern aus bildungsfernen Schichten und insbesondere aus bildungsfernen Migrantenhaushalten auswirkt. Viele dieser Kinder finden zuhause kein anregendes, lernförderndes Umfeld und werden insbesondere in ihrer Sprachentwicklung nicht im notwendigen Umfang begleitet. Doch gerade für bildungsferne Familien setzt das Betreuungsgeld einen Anreiz, ihre Kinder nicht in frühkindliche Bildungseinrichtungen zu schicken, da sie aufgrund ihres geringen Einkommens relativ stark vom Betreuungsgeld profitieren. Untersuchungen des IW Köln zeigen außerdem, dass etwa Kinder von Alleinerziehenden deutlich bessere Chancen haben, später auf das Gymnasium zu gehen, wenn sie bereits früh eine Kita besuchen und auch später in Kindergarten und Schule in Ganztagseinrichtungen individuell gefördert werden. Auch Kinder aus Migrantenhaushalten profitieren nach unseren Untersuchungen stark von der individuellen Förderung.

Je länger Frauen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, desto schwerer fällt ihnen später der Wiedereinstieg in den Beruf und desto niedrigere Erwerbseinkommen erzielen sie langfristig. Das Betreuungsgeld setzt Anreize, dass gerade Elternteile, die in Teilzeit arbeiten, sich vom Arbeitsmarkt stärker zurückziehen. Schätzungen zufolge wird die Einführung des Betreuungsgeldes dazu führen, dass die Anzahl der Erwerbstätigen um bis zu 100.000 sinkt. Hiermit wären Rückgänge von staatlichen Einnahmen verbunden, die die Kosten des Betreuungsgeldes zusätzlich um bis zu 0,3 Mrd. Euro erhöhen könnten. Die aktuellen Änderungen im Gesetzentwurf, die auch den Bezug des Betreuungsgeldes bei einer Erwerbstätigkeit beider Eltern ermöglichen, dürften diese Effekte etwas verringern.

Negative Erwerbsanreize durch das Betreuungsgeld entstehen gerade für Alleinerziehende. Dies ist besonders problematisch, da diese Haushalte in hohem Maße armutsgefährdet sind, wenn sie nicht einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Untersuchungen haben ergeben, dass Alleinerziehende in Vollzeitbeschäftigungen ein Armutsrisiko von fünf Prozent aufweisen, was mit dem der Gesamtbevölkerung vergleichbar ist. Ohne Vollzeiterwerb steigt dieses Risiko auf über 50 Prozent. Alleinerziehende profitieren daher in besonderem Maße vom Ausbau öffentlicher Betreuungseinrichtungen.

Für den Staat rentieren sich Investitionen in die Förderinfrastruktur, zumindest auf lange Sicht: Das zu erwartende Einkommen eines Menschen und damit seine Steuer- und Sozialabgaben steigen mit seinem formalen Bildungsabschluss. Gleichzeitig sinken die Kosten, die die öffentliche Hand etwa für seine soziale Sicherung oder Nachqualifizierungen aufwenden muss. Berechnungen unseres Instituts zeigen, dass diese positiven fiskalischen Effekte die Ausgaben der öffentlichen Hand für Förderungsangebote langfristig decken. Das Betreuungsgeld hingegen wirkt diesen positiven Effekten entgegen.

Das Betreuungsgeld belastet den Staatshaushalt mit 1,2 Milliarden Euro im Jahr und dürfte zu Rückgängen bei den Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen im Umfang von bis zu 0,3 Mrd. Euro führen. Viele bildungsferne Haushalte könnten sich gegen eine Kinderbetreuung entscheiden, wodurch die Risiken der Vererbung von Bildungsarmut zunehmen. Ferner gehen wir davon aus, dass insbesondere Frauen noch länger aus dem Erwerbsleben ausscheiden, was nicht nur unmittelbar zu Einkommensverlusten, sondern auch zu einem langfristig geringeren Einkommensniveau führt. Durch die negativen Anreize auf Bildung und Erwerbsbeteiligung sinkt außerdem das Fachkräftepotenzial in Deutschland. Aus ökonomischer Sicht würde sich die Einführung des Betreuungsgeldes daher eindeutig negativ auswirken.

Zum Beitrag auf A.T. Kearney 361 Grad

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