Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsmigration steht Deutschland vor einer auch im historischen Vergleich großen Herausforderung. Langfristig wird sich die Situation nur erfolgreich bewältigen lassen, wenn über Bildung und Ausbildung die soziale und politische Teilhabe von Geflüchteten und Zugewanderten ermöglicht wird und für Zuwanderung und Asyl klare Regeln formuliert werden.
IW und Böll-Stiftung im Dialog: Einwanderungsgesellschaft als Gestaltungsaufgabe
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsmigration steht Deutschland vor einer auch im historischen Vergleich großen Herausforderung. Langfristig wird sich die Situation nur erfolgreich bewältigen lassen, wenn über Bildung und Ausbildung die soziale und politische Teilhabe von Geflüchteten und Zugewanderten ermöglicht wird und für Zuwanderung und Asyl klare Regeln formuliert werden.
Hierzu bedarf es großer Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Zu den zentralen Themen gehören dabei die Bildungsintegration und die Frage nach einem Einwanderungsgesetz.
"Einwanderungsgesellschaft als Gestaltungsaufgabe" lautet daher das Thema, unter der die gemeinsame Gesprächsreihe des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und der Heinrich-Böll-Stiftung nun in die zweite Runde geht. Wir sind überzeugt, dass eine Gesprächskultur über verschiedene gesellschaftliche Gruppen und politische Richtungen hinweg nötig ist, um tragfähige Antworten auf die anstehenden Herausforderungen zu finden. Dabei geht es um Themen wie die unvollendete Energiewende, die Zu- und Einwanderung, die digitale Revolution sowie Deutschland und Europa in der globalen Ökonomie.
Präsentationen
Hans-Peter Klös
Hans-Peter Klös, Institut der deutschen Wirtschaft Köln: Bildung und Qualifizierung in der Einwanderungsgesellschaft
Kerstin Andreae (Volltext)
Kerstin Andreae, Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: „Sie kommen um zu bleiben“ – Integration als Chance begreifen
Ohne Einwanderung stünde Deutschland wirtschaftlich und kulturell um einiges ärmer da. Wir haben bis heute nicht verstanden, was eine gelungene Integration für unser Land ökonomisch und gesellschaftlich bedeuten kann.
Bereits in den 70er Jahren gab es keine ernsthaften Pläne, die „Gastarbeiter“ aus der Türkei, die mitgeholfen haben, unser Land wirtschaftlich an die Spitze zu bringen, langfristig in Deutschland zu integrieren. Sie sollten für ein paar Jahre bei uns arbeiten und Steuern bezahlen und anschließend wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Es war schlicht nicht vorgesehen, dass diese Menschen bei uns bleiben, Familien gründen und Teil unserer Gesellschaft werden. Es fehlte der politische Wille an einem umfangreichen Integrationskonzept und das rächt sich heute. Immer mehr Studierende und Akademiker/innen türkischer Herkunft verlassen Deutschland und wandern in die Türkei aus. Rund 20 Prozent der türkisch-deutschen Abwander/innen gehören zur zweiten bzw. dritten Generation. Sie ziehen zurück in das Heimatland ihrer Eltern oder Großeltern, weil ihnen Deutschland fremd geblieben ist oder weil sie persönliche negative Erfahrungen gemacht haben.
Fachkräfte gesucht
Dabei ist Deutschland mehr denn je auf diese Fachkräfte und Akademiker/innen angewiesen. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes über den demographischen Wandel sind alarmierend. Bis 2060 wird die Bevölkerung in Deutschland um rund acht Millionen Menschen auf insgesamt 73 Millionen Menschen schrumpfen. Da wir gleichzeitig eine immer höhere Lebenserwartung haben und weniger Kinder bekommen, altert unsere Gesellschaft. Mögliche Auswirkungen lassen sich schon heute beobachten: Immer weniger Beitragszahler/innen treffen auf immer mehr Rentner/innen und das wiederum führt zu einem sinkenden Rentenniveau oder höheren Beiträgen. Dörfer, Wohngebiete und ganze Städte leiden darunter, dass mehr junge Menschen wegziehen als neu geboren werden. Außerdem beklagen sich viele Unternehmen über fehlende Fachkräfte. Es gibt in Deutschland einen Fachkräftebedarf von circa 300.000 Menschen pro Jahr, der derzeit nicht abgedeckt wird. Mehr Einwanderung ist für diese Herausforderung nicht das Allheilmittel, sie kann aber einen wichtigen Beitrag leisten.
Integration beginnt mit der Sprache
In den Jahren 2014 und 2015 sind schätzungsweise über eine Millionen Menschen nach Deutschland geflüchtet. Knapp 75 Prozent dieser Geflüchteten sind unter 30 Jahre. Die Allermeisten von Ihnen werden voraussichtlich sehr lange, wenn nicht sogar für immer in Deutschland bleiben. Viele von Ihnen haben keine oder nur eine unzureichende Schul- bzw. Berufsausbildung. Es liegt aber in unserer Hand, Ihnen durch Bildung und Qualifikation eine Perspektive in Deutschland zu geben und Deutschland hat die Möglichkeit, den enormen Fachkräftemangel abzumildern. Im ersten Schritt müssen die Geflüchteten unsere Sprache erlernen. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Theoretisch hat auch jeder Asylsuchende mit Bleibeperspektive das Recht, anerkannte Flüchtlinge sogar die Pflicht, einen Deutschkurs zu belegen. Es fehlt jedoch an allen Ecken und Enden an speziell ausgebildeten Lehrkräften, an Unterrichtsräumen und an Schulungsmaterialien. Wer keine Grundsicherung in Form von Hartz IV bezieht, muss zudem die Hälfte der Kursgebühren bezahlen. Und von denen, die sich einen Deutschkurs leisten können und belegen, fallen 40% durch. Hier stimmen die Rahmenbedingungen nicht. Wir dürfen beim Fordern und Fördern nicht das Fördern vergessen.
Integration als Chancendebatte
Die Aufgabe der Integration sollten wir als Investition in die Zukunft begreifen. Die in Deutschland lebenden Ausländer/innen sorgten 2012 für einen Überschuss in den öffentlichen Haushalten von insgesamt 22 Milliarden Euro. Jeder von ihnen zahlte demnach durchschnittlich 3.300 Euro mehr Steuern und Sozialabgaben, als er an staatlichen Leistungen erhielt. Das Plus pro Kopf ist in den vergangenen zehn Jahren um über die Hälfte gestiegen. Die Zahlen kommen von einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW. Rechnen wir das hoch auf die aktuellen Flüchtlingszahlen in Deutschland hieße das: Wenn nur 20 Prozent der Zugewanderten eine berufliche Qualifikation erreichen, kann der Staat mit Zusatzeinnahmen von bis zu 60 Milliarden Euro rechnen. Selbst wenn wir dann noch die öffentlichen Ausgaben für die Zuwanderung abziehen, bleibt ein finanzielles Plus. Eine gute Integrationspolitik ist also nicht nur aus humanen Gründen geboten, sondern auch ökonomisch klug und nachhaltig. Wir sollten die Diskussion um die Integration von Flüchtlingen daher auch als Chancendebatte verstehen. Die Prosperität in Deutschland hängt von der Offenheit unserer Gesellschaft ab.
Zuwanderung statt Demografie-Falle
Ohne Zuwanderung wird das Potenzial an Arbeiterinnen und Arbeitern in Deutschland bei konstanten Erwerbsquoten bis zum Jahr 2050 um rund 16 Millionen Menschen und damit um 36 Prozent zurückgehen. Oder anders ausgedrückt: Wir brauchen jedes Jahr mindestens 500.000 Zuwander/innen, damit wir nicht schrumpfen und bis 2030 fehlen uns sechs Millionen Arbeitskräfte. Es gibt also keine Alternative zu einer guten Integration und wir sollten alles dafür tun, damit möglichst viele der Migrantinnen und Migranten gut ausgebildet werden und bei uns bleiben. Selbst diejenigen, die sich entschließen, in ihr Heimatland zurückzukehren, schicken wir qualifiziert zurück. Sie haben dann bei uns das Rüstzeug bekommen, ihr Land wieder mit aufzubauen. Als Ingenieurin, Arzt oder Lehrerin. Das ist sicher eine der besten Formen von Entwicklungshilfe.
Hilfe vom Bund
Integration gibt es natürlich nicht zum Nulltarif, aber gut gemacht zahlt sie sich am Ende für alle aus. Sie fördert ein friedliches Zusammenleben, eine dynamische und kreative Entwicklung unserer Gesellschaft und ist Grundlage für eine starke Infrastruktur. Die Gelder, die zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen bereitgestellt werden, kommen der deutschen Wirtschaft und insbesondere vielen kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben zugute. Wir brauchen eine bundesweite Bildungsoffensive, die die frühkindliche, schulische, berufliche und hochschulische Bildung umfasst. Dazu brauchen wir ausreichend qualifizierte Lehrkräfte, Räumlichkeiten und Schulungsmaterialien. Wir schlagen daher vor, dass der Bund in den nächsten 10 Jahren die Länder mit mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr finanziell unterstützt. Dank aktuell guter Steuereinnahmen ist diese Aufgabe zu bewältigen, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Wichtig ist, dass die Bildungsangebote alle erfasst. Jedes geflüchtete Kind und jeder geflüchtete Jugendliche muss von Anfang an einen Zugang zu Kindertagesstätten und Schulen bekommen. Je früher sie in den gemeinsamen Unterricht kommen, desto besser. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind die Brückenbauerinnen und Brückenbauer zwischen den Geflüchteten und der neuen Welt. Um ihnen ihre wichtige Arbeit zu erleichtern und damit die Geflüchteten bessere Chancen auf Teilhabe und Integration haben, brauchen sie Unterstützung in Form von Fortbildungen und entsprechenden Lernmaterialien zur Vermittlung von interkultureller Kompetenz. Wir wollen durch Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte die Sprachbildung und Elternarbeit ausbauen und auch andere notwendige Fortbildungen im Bereich der interkulturellen und geschlechtersensiblen Bildung unterstützen.
Lehrende gut bezahlen
Geflüchtete mit geringer oder gar keiner Schulbildung brauchen zusätzliche sprachliche und schulische Qualifizierungsmaßnahmen. Und ältere Geflüchtete sollen die Chance bekommen, ihren Haupt- oder Sekundarabschluss nachzuholen. Die Kosten hierfür können über das SGB II oder SGB III übernommen werden. Bei den Lehrkräften werden wir langfristig auf Honorarkräfte angewiesen sein. Diese bekommen aktuell 23 Euro pro Stunde. Bei 30 Unterrichtseinheiten im Monat kommen sie somit auf brutto 2.800 Euro. Dabei sind die vielen Stunden für die Vor- und Nachbereitung gar nicht eingerechnet. So lassen sich kaum genügend Fachkräfte für die wichtigen Deutschkurse finden. Das hat auch die Bundesregierung inzwischen eingesehen und plant zumindest die Anhebung der Vergütungsuntergrenzen für Honorarlehrkräfte. Was bleibt, sind aber die zu harten Zulassungskriterien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Selbst Übersetzer/innen mit Hochschulabschluss oder Grundschullehrer/innen, die bereits das erste Staatsexamen absolviert haben, benötigen eine zusätzliche Qualifikation. In der Konsequenz dürfen wir zwar nicht die Standards absenken, wir müssen aber flexibler in der Handhabung werden und wieder lernen zu improvisieren.
Vorrangprüfung abschaffen
Neben finanzieller Unterstützung müssen die rechtlichen und bürokratischen Hürden, vorneweg die Vorrangprüfung und die Beschränkung für Asylsuchende bei der Leiharbeit abgeschafft werden. Für jeden Geflüchteten ist es besser, eine Arbeit und damit auch eine Aufgabe zu haben, als stumpf in seiner Flüchtlingsunterkunft auf sein Verfahren zu warten. Der Staat hat die Chance und die Pflicht, die Integrationsprozesse in Deutschland einfacher, schneller, einheitlicher und transparenter zu gestalten. Das alles ist noch ein langer, steiniger Weg. Wir stehen erst ganz am Anfang.
Luise Amtsberg (Volltext)
Luise Amtsberg, Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: Zu viel steht auf dem Spiel – Die Politik braucht jetzt den Mut für ein modernes Einwanderungsgesetz
Die alternde Gesellschaft und der Fachkräftemangel lassen keine Zweifel mehr: Deutschland ist auf Einwanderung angewiesen. Doch die aktuellen Regelungen sind kompliziert, unübersichtlich und erschweren Einwanderung.
Ob Ärztin, Altenpflegerin, Imbissbudenbesitzer oder Ingenieur – ob wir sie aus der Schule, von der Arbeit, als Nachbar oder aus dem Sportverein kennen: Wir alle haben Menschen in unserem Umfeld, die selber oder deren Eltern nicht in Deutschland geboren wurden. Sie zeigen uns: Ohne Einwanderung stünde Deutschland heute wirtschaftlich und kulturell um einiges ärmer da. Verbessert Deutschland seine Einwanderungsbedingungen nicht, wird es die Herausforderungen des demografischen Wandels und Fachkräftemangels kaum lösen können.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind alarmierend. Und doch scheint sich nichts zu tun. Bis 2050 wird die Bevölkerung in Deutschland um sieben Millionen Menschen auf insgesamt 75 Millionen Menschen schrumpfen. Da wir gleichzeitig eine immer höhere Lebenserwartung haben und weniger Kinder bekommen, altert unsere Gesellschaft.
Mögliche Auswirkungen lassen sich schon heute beobachten: Die realen Renten sinken langfristig (trotz der Erhöhung zum 1.7.2016), da immer weniger Beitragszahler/innen auf immer mehr Rentner/innen kommen. Dörfer, Wohngebiete und ganze Städte leiden darunter, dass mehr junge Menschen wegziehen als neu geboren werden. Dazu klagen viele Unternehmen über Fachkräftemangel. Es gibt in Deutschland einen Fachkräftebedarf von circa 300.000 Menschen pro Jahr, der derzeit nicht abgedeckt wird. Mehr Einwanderung ist für diese Herausforderungen nicht das Allheilmittel, sie kann aber einen sehr wichtigen Beitrag leisten.
Aktuell regelt das Aufenthaltsgesetz, das auf dem Zuwanderungsgesetz von 2005 basiert, wer unter welchen Bedingungen nach Deutschland zuwandern darf. Die Voraussetzungen sind eng umrissen. Neben einzelnen Ausnahmen können dabei folgende Gruppen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen:
- Hochqualifizierte, die bereits eine Arbeitsstelle mit Mindesteinkommen haben
- Qualifizierte Arbeitskräfte, die eine Arbeitsstelle haben, auf die sich niemand aus Deutschland oder der EU beworben hat („Vorrangprüfung“)
- Selbständige, die genügend investieren und eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen
- Familienangehörige von bereits in Deutschland Lebenden, die über einen Aufenthaltsstatus verfügen
- Asylbewerber, die vor Verfolgung in ihrem Heimatland flüchten und hier Schutz suchen.
Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz
In unserem Antrag „Für ein modernes Einwanderungsgesetz“ (PDF) fordert die grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorzulegen. Wir schlagen einige Eckpunkte vor, die unseres Erachtens bei der Ausarbeitung eines solchen Gesetzes berücksichtigt werden sollten.
- Wir setzen uns für ein neues Einwanderungsgesetz ein, dass mehr Menschen die Möglichkeit gibt einzuwandern, bürokratische Hürden abbaut und Einwanderern in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Das gegenwärtige Recht ist kompliziert und unübersichtlich. Bevor Menschen ihre Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis bekommen, vergehen oft Monate, in denen sie sich langwierigen bürokratischen Verwaltungsabläufen ausgesetzt sehen. Das kann nicht der Anspruch eines modernen Einwanderungslandes sein.
- So sollen zum Beispiel die Vorschriften zur Arbeitsmigration systematisiert, liberalisiert und unbürokratisch ausgestaltet werden. Wenn schon die Bundesagentur für Arbeit fast 40 Seiten Text benötigt, um das gegenwärtige unübersichtliche System der Fachkräfte-Einwanderung darzustellen, wer soll denn da als „normaler Mensch“ noch durchsteigen? Da wundert es nicht, dass es de facto keine Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland gibt. Eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion zu „Fachkräftezuwanderung nach Deutschland“ (PDF) im vergangenen Jahr zeigte deutlich: In den ganz überwiegenden Fällen werden Aufenthaltserlaubnisse, die für die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland konzipiert wurden, lediglich an Menschen erteilt, die schon längst in Deutschland leben.
- Wir empfehlen zudem, das bisherige Modell der Arbeitskräfteeinwanderung durch ein kriteriengesteuertes System zu ergänzen. Denn die bisherigen Vorschriften sind erkennbar unzureichend, wenn es darum geht, den demografischen Alterungsprozess unserer Gesellschaft durch Einwanderung abzumildern.
- Wir wollen die internationale Mobilität von Einwander/innen fördern – in Zeiten der Globalisierung eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
- Auch wollen wir die Potenziale von Menschen besser fördern, die sich bereits im Inland befinden. Sofern sie die Einwanderungskriterien erfüllen, sollen insbesondere Studierende, Auszubildende, Asylbewerber/innen und Geduldete ihren aufenthaltsrechtlichen Status unkompliziert wechseln können.
- Wir wollen grund- und menschenrechtliche Schutzstandards erhöhen, zum Beispiel beim Familiennachzug oder durch den Ausbau des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht.
- Und schließlich meinen wir, dass die Integrations- und Teilhabemöglichkeiten ausgebaut werden sollten: mehr Sprachkurse und Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung beziehungsweise zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse; diskriminierungsfreier Zugang zu guter Bildung; besserer Schutz vor Ausgrenzung; Erweiterung politischer Teilhabemöglichkeiten, generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit.
Zur Erarbeitung eines kriteriengesteuerten Einwanderungsmodells schlagen wir die Einrichtung einer Kommission vor, die aus Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften, Verwaltung, gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere auch aus Migrant/innen-Organisationen – aber auch aus den Fraktionen des Deutschen Bundestages – zusammengesetzt werden soll. Eine solche Kommission kann auch eine wichtige Rolle dabei spielen, den von uns angestrebte gesellschaftlichen Konsens über den Sinn und die Ausgestaltung eines Einwanderungsgesetzes vorzubereiten.
Zwei grundsätzliche Aspekte bei der Ausgestaltung eines Einwanderungsgesetzes sind zu beachten:
Einheimisches Potenzial erschließen
Die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland darf erstens nicht als ein Gegensatz zur Förderung des einheimischen Arbeitskräftepotentials behandelt werden. Das einheimische Potential zu erschließen und zu fördern, ist ein Gebot des individuellen Anspruchs auf Teilhabe aller in Deutschland lebenden Menschen. Gleichzeitig gilt es, die Chancen von Migration auszuloten und zu nutzen: Der gezielte Einsatz von Zuwanderung hat erfahrungsgemäß keine negativen, sondern positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Flüchtlingsschutz ist nicht disponibel
Flüchtlingsschutz, humanitäre Aufnahme und Arbeitsmigration stehen zweitens in Beziehung zueinander, dürfen aber nicht vermischt werden. Auch im Kontext der Aufnahme von Flüchtlingen gibt es immer wieder das Missverständnis, dass die „Geeignetsten“ aufgenommen werden sollten. (Dies praktiziert offenbar grade die Türkei bei der Auswahl syrischer Flüchtlinge, die von den EU-Mitgliedstaaten aufgenommen werden sollen.) Die Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen ist aber humanitär begründet. Flüchtlingsschutz ist nicht disponibel. Das Grundgesetz und internationale Verpflichtungen setzen Standards im Flüchtlingsschutz, die Deutschland in seiner Migrationspolitik binden. Es gilt, das Refoulement-Verbot zu achten und Flüchtlingen ein angemessenes Verfahren und Schutz zu garantieren.
Ein kriteriengesteuertes Einwanderungsmodell soll sich nicht allein an formalen Berufsqualifikationen orientieren, sondern muss tatsächliche Fähigkeiten und Erfahrungen sowie soziale Kompetenzen berücksichtigen und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Über eine Verknüpfung der Variablen „Berufsqualifikation“ und „Herkunftsland“ kann das Recht der Herkunftsländer auf Wahrung ihrer Entwicklungschancen berücksichtigt werden, indem vermieden wird, dass durch eine aktive Einwanderungspolitik – ohne Rücksicht auf das Gebot der Nachhaltigkeit – Fachkräfte aus Entwicklungsländern massiv abgeworben werden.
Den Belangen der Herkunftsländer kann auch dadurch Rechnung getragen werden, dass die freiwillige Weiterwanderung, Rückkehr und Wiederkehr nach Deutschland erleichtert wird, beispielsweise dadurch, dass einmal erlangte aufenthaltsrechtliche Rechtspositionen auch bei längeren Aufenthalten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht verloren gehen. So können Fachkräfte, die nach Deutschland kommen, einen Beitrag zur hiesigen Gesellschaft und Wirtschaft leisten, aber zugleich Erfahrungen sammeln, die sie nach einer gewissen Zeit an anderer Stelle – etwa auch im Herkunftsland – wieder einbringen können. Visumsverfahren müssen vereinfacht und beschleunigt werden.
Parlamente beteiligen
Weil hier gesamtgesellschaftliche Anliegen verhandelt und operationalisiert werden sollen, ist es notwendig, dass über die Einführung und Umsetzung eines kriteriengesteuerten Einwanderungsmodells nicht allein die Exekutive entscheidet, sondern dass dies in einem transparenten Verfahren in Bundestag und Bundesrat offen diskutiert und entschieden wird.
Dabei dürfen arbeitsmarktpolitische Interessen nicht gegen das Gebot des Flüchtlingsschutzes und die Einhaltung humanitärer Verpflichtungen ausgespielt werden. Bei der Aufnahme von Flüchtlingen dürfen wirtschaftliche Gesichtspunkte keine Rolle spielen. Dies schließt aber nicht aus, dass die gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Integration von Asylsuchenden und Geduldeten ermöglicht und vereinfacht wird. Es liegt gleichermaßen im Interesse der Asylsuchenden und Geduldeten wie der Gesamtgesellschaft, ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu erweitern.
Statuswechsel ermöglichen
Auch die Ermöglichung eines aufenthaltsrechtlichen Statuswechsels in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Erteilung anderer Aufenthaltstitel erfüllt sind, liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, da auf diese Weise die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt reibungsloser gelingen kann. Dies gilt für alle Menschen, denen der Statuswechsel bislang verwehrt oder nur schwer möglich ist, so Studierende, Auszubildende, Asylsuchende und Geduldete.
Dabei muss gewährleistet werden, dass ein Statuswechsel nicht zur Beeinträchtigung des Schutzes führt, auf den etwa Flüchtlinge Anspruch haben. Nicht abgeschlossene Asylverfahren sollen daher während der Geltungsdauer eines Aufenthaltstitels, der aufgrund eines Statuswechsels erteilt wird, ruhen und uneingeschränkt weitergeführt werden können, falls die Voraussetzungen des anderen Aufenthaltstitels wegfallen.
Anerkennung vereinfachen
Die Integration in den Arbeitsmarkt sollte durch die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse und die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren sowie den Ausbau von Angeboten der Qualifizierung und Weiterbildung erleichtert werden. Die Anerkennungsbehörden sollten personell besser ausgestattet und die Gebühren für Anerkennungsverfahren sozialverträglich reduziert und bundesweit vereinheitlicht werden.
Stipendienprogramme für internationale Studierende und Nachwuchswissenschaftler/innen sollten ausgeweitet und die Rechtssicherheit für internationale Studierende beim Zugang zu Hochschulen hierzulande erhöht werden.
Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte insbesondere bei Ausbildung und Berufszugang sollten intensiviert werden.
Die Politik muss nun den Mut haben, ein modernes Einwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen – zum Wohle der Zugewanderten wie zum Wohle der Einheimischen. Wir können es uns nicht leisten, zögerlich zu sein und die Chancen ungenutzt verstreichen zu lassen. Zu viel steht auf dem Spiel.
Axel Plünnecke
Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln: Auf dem Weg zu einem Einwanderungsgesetz – ein Kommentar
Dokumentation
Inge Kloepfer
Inge Kloepfer, Heinrich-Böll-Stiftung: Einwanderungsgesellschaft als Gestaltungsaufgabe
Der Bericht beruht auf dem Fachgespräch, das am 6. Juli 2016 in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin stattfand. Das Fachgespräch ist Teil der gemeinsam vom IW Köln und der Heinrich-Böll-Stifung verantworteten Reihe, die sich unter der Überschrift "Zukunftswerkstatt Deutschland" gesellschaftlichen und ökonomischen Zukunftsfragen zuwendet. Es widmete sich in zwei Themenblöcken Fragen nach Bildung und Qualifizierung in der Einwanderungsgesellschaft (Teil 1) und zeichnete Etappen auf dem Weg zu einem Einwanderungsgesetz nach (Teil 2).
Programm
Roundtable
Roundtable "Zukunftswerkstatt Deutschland": Einwanderungsgesellschaft als Gestaltungsaufgabe
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website der Heinrich-Böll-Stiftung.
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