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Das Arbeitszeitgesetz gibt vor, dass die werktägliche Arbeitszeit weniger als 8 Stunden betragen muss. Nur phasenweise kann diese auf 10 Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt. Auch die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt: Nach Ende der Arbeit ist eine elfstündige Pause Pflicht. Entweder nehmen die starren Vorgaben Arbeitnehmern und Unternehmen die nötige Flexibilität oder sie führen zu stillschweigenden Regelverstößen.
Dabei wird es wegen der Digitalisierung und der globalen Vernetzung immer wichtiger, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Neue Erwerbsformen wie das Home Office erfordern ein hohes Maß an Autonomie über die Arbeitszeitgestaltung. Gelegentlich nachmittags die Arbeit ruhen zu lassen und dafür abends noch einmal zu arbeiten, liegt in der Regel im Interesse des Arbeitsnehmers.
Eine Lockerung des Gesetzes soll nicht den Weg ebnen für eine Verlängerung der Arbeitszeit. Vielmehr geht es darum, den Tarifpartnern größere Spielräume zu lassen, die Arbeitszeit nach den Erfordernissen im Betrieb, aber auch nach den Wünschen der Arbeitnehmer flexibel zu gestalten. Ein erster Schritt wäre es, die zulässige Höchstarbeitszeit für eine Woche statt für einen Tag festzulegen.