Menschen mit Behinderung sind deutlich häufiger arbeitslos als die übrige Bevölkerung. Häufig verringert die von Krankheiten und Rehabilitationen unterbrochene Erwerbsbiografie behinderter Menschen höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Um trotz aller Schwierigkeiten möglichst vielen Betroffenen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, nimmt der Gesetzgeber die Unternehmen in die Pflicht. Firmen mit 20 und mehr Beschäftigten müssen 5 Prozent der Arbeitsplätze mit behinderten Menschen besetzen. Erfüllt ein Unternehmen diese Quote nicht, wird für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe fällig. Insgesamt kommt auf diesem Weg jährlich etwa eine halbe Milliarde Euro zusammen. Das Geld dient wiederum der beruflichen Integration Behinderter.
REHADAT – das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation. mehr