IW-Nachrichten
27. Mai 2009
Schuldenbremse: Ausnahmen gibt es schon
Die von der Föderalismuskommission beschlossene Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Um bis dahin ihre Haushalte konsolidieren zu können, erhalten die finanzschwachen Länder Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 insgesamt 7,2 Milliarden Euro an Finanzhilfen. Nun fordert die SPD mehr.