Heißt übersetzt, jemandem aus der Klemme zu helfen. In diesem Falle ist es meistens der Staat oder eine staatliche Institution, die im Krisenfall Schulden eines anderen übernimmt, sie tilgt oder für diese haftet. In der Finanzkrise- und Wirtschaftskrise wurden so Banken gerettet, da sie zu bedeutsam waren („too big to fail“) und ein Zusammenbrechen der Kreditinstitute das Finanzsystem noch tiefer in die Krise gestürzt hätte. In der Euro-Zone sind Bail-outs laut Maastrichter Vertrag eigentlich nicht zulässig. Durch verschiedene Rettungspakete ist dieses Verbot jedoch mittlerweile aufgeweicht worden.
Der Euro-Rettungsschirm nennt sich im Original European Financial Stability Facility (EFSF) und wurde im Mai 2010 gegründet. Die EFSF („die“ EFSF, weil es übersetzt „die“ Fazilität heißt) ist eine sogenannte Zweckgesellschaft, die Kredite am Kapitalmarkt aufnimmt, um sie an die Krisenländer weiterzureichen. Dazu gibt sie eigene Wertpapiere aus, für die sie wegen der umfangreichen Bürgschaften durch die Euro-Staaten nur relativ niedrige Zinsen bieten muss. EFSF-Kredite gibt es nur, wenn die Staaten sich zu grundlegenden Reformprogrammen verpflichten.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll ab Mitte 2013 der Nachfolger der EFSF werden. Insgesamt soll der neue Fonds über 700 Milliarden Euro verfügen. Davon können allerdings maximal 500 Milliarden Euro an notleidende Staaten verliehen werden. Die restlichen 200 Milliarden Euro sind eine Sicherheitseinlage, welche die Ratingagenturen dazu veranlassen soll, dem ESM Bestnoten zu geben. Die Kapitaleinlage des Fonds beträgt 80 Milliarden Euro; der Rest wird über Garantien finanziert. Von Deutschland kommen 22 Milliarden Euro Einzahlungen und 168 Milliarden Euro in Form von Garantien. Die Kredite des ESM werden nur im Notfall vergeben und nur unter der Bedingung, dass der Empfängerstaat spart. In welcher Form Kredite vergeben werden, darüber müssen die Finanzminister des Euro-Raums einstimmig abstimmen.
Derzeit wird diskutiert, ob die EU gemeinschaftlich Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen soll, um schwächeren Ländern in der Euro-Zone zu helfen. Bislang finanzieren sich die einzelnen Euro-Staaten selbst. Dafür platzieren sie Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten am Anleihenmarkt. Für Staaten, bei denen das Risiko hoch ist, dass sie die Kredite nicht zurückzahlen können, sind die Zinsen hoch. So ist es für Griechenland sehr teuer, weitere Schulden zu machen; Deutschland hingegen kann sich relativ günstig verschulden. Für stark verschuldete Staaten kann das in einen Teufelskreis aus hohen Zinslasten, einer steigenden Neuverschuldung, wiederum höheren Zinsen, neuerlichen Defiziten usw. münden. Mit den Euro-Bonds würden die Euro-Staaten als gemeinsamer Schuldner auftreten. Dadurch wäre es zum Beispiel für Griechenland wesentlich günstiger, sich Geld zu leihen, da kreditwürdigere Länder wie Deutschland für die Rückzahlung bürgen. Für Deutschland dagegen würde die Verschuldung über Euro-Bonds teurer kommen, da Krisenländer wie Griechenland den Zins für die Bonds steigen lassen.
In diesem Maße übersteigen im laufenden Staatsbudget die Ausgaben die Einnahmen. Die Lücke muss durch Neuverschuldung finanziert werden.
Ziel der Haushaltskonsolidierung ist es, die Staatsschulden nicht größer werden zu lassen und sie nach und nach abzubauen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
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Höhere Einnahmen, u.a. durch ein Mehr an Steuern,
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weniger Ausgaben, z.B. durch Kürzungen von Sozialleistungen oder Subventionen,
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geschicktes Umschulden, also teure Kredite durch günstige ablösen.
Entscheidend ist, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden, denn mit dem Schuldenberg wachsen auch die Zinsbelastungen. Aus diesem Grund versucht die Bundesregierung, die jährliche Nettoneuverschuldung zu verringern.
In diesem Fall ist das Kreditangebot der Banken niedriger als die Nachfrage aufgrund des Zinsniveaus und der Wirtschaftlichkeit der Investitionsvorhaben. Es stehen – gesamtwirtschaftlich gesehen – nicht genügend Kredite zur Verfügung. Diese Einschränkung stellt ein konjunkturelles Risiko dar.
Bei einem Leerverkauf setzt der Spekulant auf fallende Kurse. Er verkauft dabei Aktien, die er nicht selber im Depot hat. Dadurch erhöht er das zum Verkauf stehende Angebot der Aktie und ihr Kurs erhält einen Impuls nach unten. Kommt es zu weiteren Verkäufen, kann ein deutlicher Preisverfall einsetzen. Für den Leerverkäufer wäre die Rechnung damit aufgegangen, denn wenn er die Papiere zu einem Kurs zurückkaufen kann, der geringer ist als der Kurs, zu dem er sie verkauft hat, verbleibt ihm die Differenz als Gewinn. Unterschieden wird zwischen gedeckten und ungedeckten Leerverkäufen. Bei gedeckten Leerverkäufen leiht sich der Verkäufer zuvor die Aktien gegen eine Gebühr. Bei ungedeckten Verkäufen gibt es diese Absicherung nicht.
Seit Herbst 2010 sind ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen von Euro-Ländern in Deutschland verboten.
Sie bewerten die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen und Staaten. In das Ergebnis fließen sowohl öffentliche Informationen als auch Interna wie Größe und Zahl der Kunden oder Kosten- und Ertragsstrukturen mit ein. Die Bewertung wird in einem Ratingcode zusammengefasst. Dieser reicht von AAA (beste Qualität) bis D (zahlungsunfähig). Die Ratings zeigen den Gläubigern und Investoren, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ihr Geld und die Zinsen pünktlich erhalten werden. Das Rating bestimmt außerdem den Zinssatz, den Länder für Staatsanleihen auf dem Kapitalmarkt zahlen müssen. Die bedeutendsten Ratingagenturen sind Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch.
So firmieren in der öffentlichen Debatte derzeit die Hilfsmaßnahmen für kriselnde Länder. Vor allem geht es dabei um Griechenland.
Ein erstes Rettungspaket für die Hellenen wurde im Mai 2010 beschlossen. Die Euro-Länder und der Internationale Währungsfonds (IWF) sagten den Griechen 110 Milliarden Euro über drei Jahre zu, mit denen das Land vor dem Kollaps bewahrt werden sollte. Griechenland musste im Gegenzug ein ehrgeiziges Sparprogramm einführen.
Geplant war, ein zweites Rettungspaket im Herbst 2011 zu verabschieden. Doch aufgrund der Zuspitzung der Krise wurde es bereits am 22. Juli verabschiedet. Das zweite Paket hat ein Volumen von 109 Milliarden Euro und wird finanziert von den Euro-Staaten, dem IWF und der Finanzwirtschaft.
Um das Wachsen des Schuldenbergs zu stoppen, gibt es in Deutschland seit 2009 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Demnach muss der Bund ab 2016 sein strukturelles Defizit – das ist der Teil der Neuverschuldung, der sich auch bei guter Konjunktur nicht wieder abbaut – auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung zurückführen. Die Bundesländer dürfen sich künftig gar kein strukturelles Minus mehr leisten; für den Haushaltsausgleich haben sie allerdings Zeit bis 2020.
Um die Vorgaben des Grundgesetzes zu erfüllen, muss die Politik baldmöglichst mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen beginnen. Weil eine höhere Steuer- und Abgabenlast den Bürgern kaum noch zuzumuten ist, muss gespart werden – sei es bei den Subventionen, den Sozialversicherungen oder der öffentlichen Verwaltung. Wie andere Länder zeigen, lassen sich auf vielen Feldern die gleichen Ergebnisse mit weniger Geld erzielen.
Mit diesen sechs Gesetzen, die Anfang 2012 in Kraft treten sollen, verschärft das Europäische Parlament den Europäischen Stabilitätspakt.
Das sogenannte Sixpack sieht unter anderem vor, dass ein Defizitverfahren eröffnet wird, wenn Staaten gegen eines der Maastricht-Kriterien verstoßen. Dies ist der Fall, wenn ein Euro-Staat jährlich mehr als 3 Prozent neue Schulden macht und sich nicht an die Schuldenobergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hält. Ein Verfahren hat Sanktionen zur Folge. Diese können bis zu 0,4 Prozent des BIP betragen. Das Sixpack sieht vor, dass Sanktionen in Zukunft schneller verhängt werden können und härter ausfallen, als bisher.
Laut dem Sixpack sind Euro-Länder außerdem angehalten ihre Schulden zügig um mindestens ein Zwanzigstel des Betrags, der über der 60-Prozent-Marke liegt, reduzieren. Sie müssen auch darauf achten, dass die öffentlichen Ausgaben nicht stärker wachsen als die Volkswirtschaft insgesamt.
Die Euro-Länder sind überdies dazu verpflichtet, eine nationale Schuldenbremse einzuführen – bislang gibt es diese nur in Deutschland und Spanien.
Um in Zukunft spekulative Auswüchse – wie eine Immobilienblase – zu verhindern, beobachtet die EU-Kommission Volkswirtschaften, um bei Fehlentwicklungen oder Ungleichgewichten zu warnen.
Das sind Schuldpapiere, die von der öffentlichen Hand und anderen staatlichen Körperschaften ausgegeben werden, um sich Geld zu leihen. Die Staatsanleihen haben einen festen Zinssatz und häufig eine sehr lange Laufzeit.
Man spricht von einem Staatsbankrott, wenn eine Regierung keine Kreditrückzahlungen mehr leisten kann. Die unmittelbare Folge: Das Land hat keinen Zugang mehr zu den Kapitalmärkten und bekommt kein Geld. Der Weg aus der Krise ist lang, denn das Vertrauen in die Regierung sowie die Rückzahlungsfähigkeit von Schulden lassen sich nur langsam wieder aufbauen. Am Anfang steht meist eine Umschuldung, bei der die Gläubiger auf einen mehr oder weniger großen Teil ihrer Ansprüche verzichten müssen.
In Deutschland sind die Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden 2010 erstmals über die Marke von 2 Billionen Euro gestiegen. Eine wichtige Größe für die Bewertung ist die Schuldenquote, die die absolute Staatsverschuldung in Bezug zur Wirtschaftsleistung setzt – sie beträgt mittlerweile 82 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und ist damit in den letzten drei Jahren rasant gestiegen. Je höher die Schuldenquote, desto weniger tragfähig wird die finanzielle Situation für ein Land. Studien zeigen, dass die Lage ab einer Schuldenquote von 90 Prozent kipplig wird.
Neben der expliziten Staatsschuld sind auch die impliziten Schulden von Bedeutung. Sie ergeben sich als Differenz aus dem Wert aller staatlichen Leistungen, die nach heutigem Recht von den Bürgern eines Landes voraussichtlich in Anspruch genommen werden, und dem Wert aller Einnahmen, die der Staat über den gleichen Zeitraum bei konstanten Steuer- und Beitragssätzen erwarten kann. Im Mittelpunkt stehen die Leistungszusagen der umlagefinanzierten Sicherungssysteme sowie die Pensionsverpflichtungen der öffentlichen Hand. Fallen die Leistungsversprechen höher aus als der Finanzierungsspielraum, spricht man von einer Nachhaltigkeitslücke. Auch wenn ungedeckte Leistungsversprechen heute noch nicht offen zutage treten – deshalb spricht man auch von impliziter Schuld -, muss die Finanzierungslücke in den folgenden Jahren geschlossen werden.
Darin festgehalten sind die Vereinbarungen, die im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion für finanzpolitische Stabilität der Euro-Länder sorgen sollen. Der Pakt fordert von den 17 Mitgliedsstaaten der Euro-Zone, dass sie in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt erreichen und die öffentliche Verschuldung eingrenzen. So sollen Instabilitäten in wirtschaftlich kritischen Zeiten vermieden werden.
Um an der Währungsunion teilnehmen zu können, müssen die Beitrittskandidaten verschiedene Kriterien erfüllen. Diese sind im Vertrag von Maastricht festgehalten:
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Haushaltsdefizit von weniger als 3 Prozent des BIP,
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Inflation nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder,
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Richtwert von 60 Prozent bei der Staatsverschuldung,
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langfristige Zinsen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei Euro-Länder mit den niedrigsten Zinsen,
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Währung mindestens zwei Jahre lang spannungsfrei und ohne Abwertung innerhalb der normalen Bandbreiten des Europäischen Währungssystems.
Eine Umschuldung kann erfolgen, wenn ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen kann. Er muss sich dann mit seinen Gläubigern auf neue Rückzahlbedingungen einigen.
Unterschieden wird zwischen einer sanften und einer harten Umschuldung. Bei der sanften Umschuldung tauschen die Gläubiger die bisherigen Anleihen in neue Kredite mit längeren Laufzeiten um. Der Schuldner bekommt so einen Aufschub. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Zins- oder ihrer Tilgungsansprüche verzichten. Im Gegenzug werden die Anleihen in sichere Papiere umgewandelt. Ebenfalls möglich ist, dass der Schuldner die Anleihen zurückkauft.
Bei einer harten Umschuldung, auch Schuldenschnitt oder Haircut genannt, verzichten Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Bei einem Schuldenschnitt ist ein verschuldetes Land auf einen Schlag einen Teil seiner Schulden los. Die Gläubiger hingegen machen Verluste. Das Land schadet dadurch seiner Kreditwürdigkeit am Finanzmarkt.
Der deutsche Staat muss mittlerweile jeden achten Euro, den er durch Steuern einnimmt, für Schuldzinsen ausgeben; der Bund sogar jeden siebten Euro. Im Bundeshaushalt stehen die Zinsausgaben daher schon an dritter Stelle hinter den Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und den Ausgaben der Allgemeinen Finanzverwaltung.
Das Geld, das für Zinsen ausgegeben wird, fehlt an anderer Stelle. Außerdem wird der Staat gegenüber Zinsänderungen an Geld- und Kreditmärkten empfindlicher. Eine mittelfristige Erhöhung der Zinsen um nur 1 Prozentpunkt führt dazu, dass allein die Zinskosten des Bundes um 10 Milliarden Euro pro Jahr steigen.