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Unternehmensnachfolge

An den Notfall denken

Jedes Jahr suchen mehr als 70.000 mittelständische Unternehmen einen Nachfolger – weil ihr Eigentümer das Ruhestandsalter erreicht hat, sich nicht weiter um die Firma kümmern will oder kann, erkrankt ist oder überraschend stirbt. An der erfolgreichen Weiterführung der Betriebe hängen fast 700.000 Arbeitsplätze. Die Übergabe an einen Nachfolger scheitert jedoch oft – jährlich müssen deshalb etwa 6.000 Firmen dichtmachen.

Wer heute eine Tageszeitung durchblättert, könnte meinen, die Wirtschaft bestehe hierzulande vor allem aus Aktiengesellschaften. Dabei werden insgesamt über 90 Prozent der 3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland vom Inhaber oder einer Familie geführt. Sie stehen damit früher oder später vor der Nachfolgefrage. Dabei geht es oft um erhebliche Werte. Immerhin 1.200 Familienunternehmen machen mehr als 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr, wie eine Auswertung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) ergab.

 

Viele der inhabergeführten Firmen werden in den kommenden Jahren auf die Suche nach einem neuen Patron gehen müssen. In der Industrie beispielsweise ist jeder fünfte geschäftsführende Inhaber bereits älter als 60 Jahre. Im Dienstleistungsbereich dürfte das Durchschnittsalter etwas darunter liegen.

Während man in diesen Fällen weiß, dass aus biologischen Gründen bald ein Nachfolger gebraucht wird, kommt es in anderen Fällen knüppeldick. Nach Recherchen des IfM tritt bei mehr als einem Viertel der Unternehmen die Nachfolgefrage unerwartet auf, weil der Chef plötzlich schwer erkrankt oder stirbt. Ein geeigneter Übernahmekandidat steht dann oft nicht bereit. Die Folge:
Jedes Jahr müssen etwa 6.000 Unternehmen mit 34.000 Mitarbeitern ihre Tore schließen, weil sich niemand findet, der in die Fußstapfen des bisherigen Inhabers tritt.

Söhne und Töchter stehen nämlich nicht immer Gewehr bei Fuß, um den väterlichen oder mütterlichen Betrieb zu übernehmen. Meist ist sich die Sippschaft zwar einig, das Eigentum in der Familie zu halten. Dem steht allerdings immer öfter die Lebensplanung der Kinder entgegen. In einer Umfrage der Hessen Agentur – der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Bundeslandes – aus dem Jahr 2006 gab fast ein Drittel der Personenunternehmer, für deren Betrieb keine familieninterne Nachfolgelösung gefunden werden konnte, zu Protokoll, dass ihre Kinder Berufsziele jenseits der elterlichen Firma verfolgten.

In einem Viertel der Fälle hatte der Nachwuchs aus anderen Gründen kein Interesse an der Übernahme des väterlichen oder mütterlichen Betriebs – z.B. weil ihm die Eignung fehlte. Ein knappes Fünftel der Senioren hatte gar keine eigenen Kinder. Das IfM schätzt die Entwicklung auf der Grundlage eigener Hochrechnungen ähnlich ein:
In Deutschland übertragen nur noch 44 Prozent der Eigner ihre Unternehmen an Kinder, Enkel, Neffen und Co.

Die Übergabe an Externe nimmt damit einen immer breiteren Raum ein, und sie bedarf einer noch besseren Vorbereitung auf beiden Seiten – beim Unternehmer wie bei seinem Nachfolger. Der Filius oder die Filia kennt meist die Besonderheiten der Firma und weiß, wo es Chancen und Risiken gibt. Ein Fremder muss erst eingearbeitet werden.

Manche ältere Firmeninhaber fahren inzwischen zweigleisig: Sie bereiten den Junior oder die Juniorin auf den Tag X vor. Für den Notfall, wenn die Kinder noch nicht alt genug sind, studieren oder aus anderen Gründen vorerst nicht den Betrieb übernehmen können, liegt jedoch auch ein Plan B in der Schublade: die Übergabe der Firma an ein Nichtfamilienmitglied – und sei es nur vorübergehend.

 

Trotz der Vielzahl der Fälle gibt es für den Unternehmensübergang kein Standardprozedere. Allein erbschaftssteuerrechtliche Fragen schließen manchmal das Überspringen einer Generation aus. So werden Übertragungen an Neffen und Nichten inzwischen weit höher besteuert als früher – dies war bislang ein üblicher Weg, das Unternehmen in der Familie zu halten, wenn kein eigenes Kind existierte. Das Geld, das ans Finanzamt fließt, fehlt dann in der Firma und gefährdet die Weiterführung des Unternehmens.

Unterstützung bei der komplexen Übergabeplanung leistet die Nachfolgeberatung der Industrie- und Handelskammern (IHKs). Zu den Angeboten zählen Nachfolgetage mit grundlegenden Informationen, Seminare und direkte Beratungsgespräche. Auch eine Übergabe-/Übernahmebörse gehört zum Repertoire der IHKs.

Das Interesse für diese Offerten ist groß. Im Jahr 2007 ließen sich 23.000 Teilnehmer – ältere Unternehmenseigner und junge Übernahmeinteressenten – entsprechend beraten. Dabei suchten 4.500 Senioren – meist aus dem Handel oder der Industrie – direkt einen Nachfolger. In jedem vierten Fall konnte die Kammer tatsächlich einen Nachfolger vermitteln.

 

Bis der Verkauf unter Dach und Fach ist, müssen die Beteiligten viele Hürden überwinden – und oft klappt es auch gar nicht (Grafik):

 

UnternehmensnachfolgeSeniorunternehmer. Als größter Hemmschuh für einen reibungslosen Übergang erweist sich aus Sicht der Altunternehmer die verpasste Vorsorge für den Übergangsfall. In der Hälfte der Fälle hat sich der Seniorunternehmer nach eigenem Bekunden zu spät um die Nachfolgeplanung gekümmert – und muss jetzt Kompromisse machen.

Das Hinausschieben der Übergabe ist nur allzu menschlich – 43 Prozent der Firmenchefs können aus emotionalen Gründen nicht von der Führung des zumeist selbst aufgebauten Betriebs lassen.

 

Vier von zehn Übertragungen drohen aber an ganz praktischen ökonomischen Hürden zu scheitern: Der vom Inhaber gewünschte Verkaufspreis ist am Markt nicht zu erzielen. Der Alteigentümer möchte sein über lange Zeit aufgebautes Unternehmen verständlicherweise ungern unter Wert abgeben – und muss dabei auch an seine Alterssicherung denken. Der junge Entrepreneur auf Unternehmenssuche kann jedoch den tatsächlichen Ertragswert schwer abschätzen und trägt dazu noch die Risiken, ob der Kundenstamm gehalten werden kann, verborgene Belastungen auftreten oder sich ganz einfach die Konjunktur schlechter entwickelt.

Übernahmeinteressenten. Tatsächlich haben 56 Prozent der von den IHKs beratenen Übernahmekandidaten Schwierigkeiten, die Mittel für den Kauf des Betriebs aufzubringen. Der Preis ist insbesondere in der Industrie eine große Hürde, da es sich hier oft um größere Firmen handelt und dort teure Maschinen zu übernehmen sind.

Darüber hinaus gibt es weitere zahlreiche Hemmnisse für die Übergabe des Staffelholzes: Vier von zehn Kandidaten finden einfach nicht das passende Unternehmen. Mehr als ein Drittel der Unternehmer in spe räumte nach der Beratung ein, die Anforderungen an die Führung einer Firma schlicht unterschätzt zu haben.

Außerdem sprechen eine hohe Steuerbelastung, international vergleichsweise geringe Gewinnmargen sowie die vielen gesetzlichen Regulierungen gegen die Übernahme eines Unternehmens.

 

Mit der Reform der Erbschaftssteuer sollte eigentlich eine Hürde für die Fortführung von Betrieben durch Familienmitglieder beseitigt werden. Zwar wird Betriebsvermögen nunmehr zu 85 Prozent steuerfrei gestellt – es muss jedoch sieben Jahre lang erhalten bleiben und die kumulierte Lohnsumme darf dabei nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme fallen (siehe unten). Der Fiskus muss also die ganze Zeit prüfen, ob die Kriterien für die Steuervergünstigungen erfüllt werden. Das ist nicht nur ein ungeheurer bürokratischer Aufwand. Über dem Nachfolger schwebt auch jahrelang das Damoklesschwert der Nachzahlung. Daher ist es kein Wunder, dass sich viele potenzielle Jungunternehmer das nicht antun wollen.



Erbschaftssteuer für Firmennachfolger

Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Reform der Erbschaftssteuer beinhaltet u.a. die Regelung, dass das Betriebsvermögen zu 85 Prozent steuerfrei gestellt wird. Doch die Begünstigungsklausel ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die der Unternehmensnachfolger über einen längeren Zeitraum erfüllen muss:

• Die Begünstigung wird nur für Betriebsvermögen in der EU gewährt.

 

• Das Betriebsvermögen muss mindestens sieben Jahre lang erhalten bzw. Eigentum des Erben bleiben.

 

• Die Lohnsumme darf in diesen sieben Jahren zusammengerechnet nicht weniger als 650 Prozent der Ausgangslohnsumme vor der Übergabe der Firma betragen. Dabei wird als Ausgangslohnsumme die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf Wirtschaftsjahre vor dem Besteuerungszeitpunkt genommen.

Wird die Mindestlohnsumme um einen bestimmten Prozentsatz unterschritten, vermindert sich der Verschonungsabschlag – also die oben genannten 85 Prozent – rückwirkend im gleichen prozentualen Umfang. Dadurch soll der Nachfolger angehalten werden, den Personalstamm möglichst zu halten.

• Das Verwaltungsvermögen – Wertpapiere, Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke und Bauten, Kunstgegenstände etc. – darf nicht mehr als 50 Prozent des Betriebsvermögens betragen.

• Die Bewertung aller Vermögensgegenstände erfolgt zum sogenannten gemeinen Wert, der den Verkehrswert widerspiegeln soll. Spezielle Bewertungsabschläge gibt es grundsätzlich nicht, da 85 Prozent des Gesamtwerts steuerfrei bleiben sollen.

Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kommt der Unternehmenserbe in den Genuss der Begünstigungsklausel. Die verbleibenden 15 Prozent des Firmenwerts sind in diesem Fall nicht immer vollständig zu versteuern, es gibt noch – je nach Höhe des Firmenwerts – einen Abzug von bis zu 150.000 Euro.

Sollte das Unternehmen über zehn Jahre de facto unverändert fortgeführt werden, ist sogar eine völlige Steuerbefreiung möglich. Bei land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen ist das schon nach sieben Jahren der Fall.

Mittwoch, 10. März 2010
Sprache
English
 
iwd - Nr. 25 vom 18. Juni 2009
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Wöchentliche Informationen, Analysen und Zahlen über die wichtigsten wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischen Themen das „Sprachrohr" des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

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