Am Mittwoch hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem das bisherige Gebietsmonopol der Schornsteinfeger liberalisiert werden soll. Zumindest auf den ersten Blick bekommt der Bürger die Möglichkeit, den günstigsten Anbieter für die Kehr- und Messleistung auszuwählen. Auf den zweiten Blick ändert sich wenig – und die Bürokratie wird größer.
Zunächst gibt es eine Übergangszeit von fünf Jahren bis zur Aufhebung des Gebietsmonopols. Dann kann man zwar den Schornsteinfeger auswählen – dessen Leistung wird aber wiederum vom „Bezirksbevollmächtigten“ kontrolliert, dessen Position für sieben Jahre ausgeschrieben wird. In diesem Zeitraum muss der Bezirksschornsteinfeger auch zweimal selbst Heizung und Schornstein kontrollieren. Statt zweifach – vom Heizungsmonteur und Schornsteinfeger – wird die Anlage also zukünftig dreifach überprüft. Dass moderne Kessel ohnehin nur noch Wasserdampf an die Umwelt abgeben, scheint dabei nicht zu interessieren.
Die neue Schornsteinfegerverordnung light resultiert denn auch nicht etwa aus der Einsicht der Regierung, dass das bisherige Monopol vor allem als Lizenz zum Gelddrucken für die circa 20.000 deutschen Schornsteinfeger gut war. Sie kam vielmehr erst auf massiven Druck der EU zustande. Die Kommission hat schon vor fünf Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da Bürger anderer EU-Mitglieder hierzulande nicht Schornsteine kehren und Heizungen prüfen durften.
Gesprächspartner im IW
Dr. Klaus-Heiner Röhl, Telefon 030 27877-103