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Hubertus Bardt / Judith Niehues / Holger Techert Gutachten 23. April 2012 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale politische Instrument in Deutschland zur Förderung regenerativer Energien in der Stromerzeugung. Mit dem im EEG verankerten Vorrang der erneuerbaren Energien im Stromnetz sowie der über eine Umlage finanzierten gesetzlich verankerten Vergütung, die über den Marktpreisen liegt, werden die alternativen Stromerzeugungstechniken gefördert.

Gutachten
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Hubertus Bardt / Judith Niehues / Holger Techert Gutachten 23. April 2012

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale politische Instrument in Deutschland zur Förderung regenerativer Energien in der Stromerzeugung. Mit dem im EEG verankerten Vorrang der erneuerbaren Energien im Stromnetz sowie der über eine Umlage finanzierten gesetzlich verankerten Vergütung, die über den Marktpreisen liegt, werden die alternativen Stromerzeugungstechniken gefördert.

Das primäre Ziel des EEG, die neue Technologie in die Anwendung zu bringen, ist erfüllt worden. Ohne das EEG oder ein anderes Förderinstrument hätte es den rasanten Anstieg der erneuerbaren Energien kaum gegeben. Das politisch gewünschte Wachstum der erneuerbaren Energien kann als Erfolg des EEG gewertet werden. Dabei wurden die Zielvorstellungen teilweise sogar erheblich übertroffen.

Nicht gelungen ist hingegen die Marktintegration der erneuerbaren Energien. Immer noch sind diese auf Subventionen angewiesen. In einem freien Markt könnten sich die neuen Formen der Stromerzeugung trotz der langjährigen Förderung und trotz der erfolgten Kostensenkungen noch immer nicht halten. Die durchschnittliche Vergütung ist über die letzten Jahre aufgrund der Verlagerung der Anteile der einzelnen Technologien sogar angestiegen. Die Fokussierung auf die Förderung bestehender Technologien und das Setzen auf Skalen- und Lernkurveneffekte hat nicht zu Innovationssprüngen geführt, die für eine schnellere Kostenreduktion notwendig gewesen wären.

Die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG ist mit erheblichen Kosten verbunden. Allein im Jahr 2011 wurden zusätzlich zum Stromwert Subventionen in Höhe von rund 13 Milliarden Euro gezahlt. Für die Stromkunden bedeutet dies bei wenigen Ausnahmen Mehrkosten von fast 3,6 Cent je Kilowattstunde. Für einen typischen Haushalt bedeutet dies Kosten für die Förderung von EEG-Strom von gut 125 Euro im Jahr. Einkommensschwächere Haushalte müssen einen bis zu zehn Mal so hohen Anteil am Haushaltseinkommen hierfür aufwenden als einkommensstärkere. Die EEG-Umlage hat damit eine unter Verteilungsgesichtspunkten eher unerwünschte regressive Wirkung.

Für die Zukunft ist es entscheidend, die Marktintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die Reduktion von Fördersätzen ist hierfür ein erster wichtiger Schritt, Versteigerungsmodelle innerhalb des EEG (Bardt, 2011), Quotenmodelle oder weitere Alternativen sind hier grundlegendere Alternativen. Die große Gefahr der aktuellen Fördersystematik ist es, dass der Anteil außermarktlich erzeugten Stroms bei einem entsprechend der Energiewende geplanten Anwachsen der erneuerbaren Energien immer weiter steigt. Die Kräfte des Wettbewerbs, die im EEG nur sehr eingeschränkt wirken können, sind jedoch notwendig, um die Energiewende ohne überhöhte Kosten gestalten und auch erneuerbaren Strom möglichst effizient zur Verfügung stellen zu können. Ein berechenbares Herauswachsen der erneuerbaren Energien aus dem EEG ist die Herausforderung der nächsten Jahre.

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