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(© Foto: Ralf Roletschek)
SPD-Arbeitsmarktprogramm IW-Nachricht 6. März 2017

Unnötige Abkehr von der Agenda 2010

Die SPD will mit mehr Leistungen für Arbeitslose die Herausforderungen des demographischen Wandels und der Digitalisierung meistern. Doch die vier geplanten Maßnahmen bergen mehr Risiken, als sie Chancen bieten.

Nach dem Willen von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sollen Arbeitslose nach drei Monaten Erwerbslosigkeit zwingend ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme erhalten. Davon wären immerhin 40 Prozent aller Arbeitslosengeld I-Empfänger betroffen. Bislang vereinbaren Arbeitsagentur und Arbeitslose eine Weiterbildungsmaßnahme, wenn das im Einzelfall sinnvoll ist. Dabei muss die Arbeitsagentur abwägen, ob die Maßnahmen dem Arbeitslosen eine bessere Qualifikation bieten oder ob das fortgesetzte Fernbleiben vom Arbeitsmarkt die Jobchancen verringern. Der SPD-Vorschlag würde den Arbeitsagenturen diese Abwägungsmöglichkeit nehmen. Das Resultat ist absehbar: Alle betroffenen Arbeitslosen müssten Weiterbildungen machen – ob es nun sinnvoll ist oder nicht. Bezahlen muss das die Versichertengemeinschaft.

Zweitens sollen Arbeitslose, die eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen und währenddessen Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten, diese Zahlungen nicht mehr auf ihre Bezugsdauer angerechnet bekommen. Wer also 12 Monate Anspruch auf ALG I hat und eine sechsmonatige Weiterbildung macht, könnte somit künftig insgesamt 18 Monate Leistungen beziehen. Bislang wird für zwei Monate Leistungsbezug bei Weiterbildung die Bezugsdauer um einen Monat verringert. Im konkreten Beispiel erhält ein Arbeitsloser bislang 15 Monate lang ALG I. Im Kern läuft der Vorschlag also auf eine Verlängerung der Bezugsdauer hinaus. Das Problem daran ist, dass eine längere Bezugsdauer auch zu einer längeren Verbleibdauer in Arbeitslosigkeit führt – dieser Zusammenhang ist in der Arbeitsmarktforschung gut belegt. Damit werden die durch die Qualifikation bestenfalls verbesserten Chancen wieder verschlechtert.

Drittens soll die Vorbeschäftigungsdauer, die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld Voraussetzung ist, von 12 Monaten innerhalb von zwei Jahren auf 10 Monate innerhalb von drei Jahren verkürzt werden. Damit würden mehr Menschen einen Anspruch erwerben – die SPD hat insbesondere Kulturschaffende im Blick, die häufig nur kurzzeitig beschäftigt sind. Grundsätzlich ist die Vorbeschäftigungsdauer eine Form der Selbstbeteiligung für die Arbeitslosenversicherung. Sie verhindert, dass die Versichertengemeinschaft für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schadensfälle geradestehen muss. Diese Schutzfunktion wird durch den SPD-Vorschlag geschwächt. Am Ende stehen höhere Ausgaben für die Versicherten. Profitieren würde der Bund, der das Arbeitslosengeld II finanziert und so weniger zahlen müsste.

Viertens schlägt die SPD vor, das Schonvermögen für Bezieher von Arbeitslosengeld II zu erhöhen. Dabei handelt es sich um Vermögenswerte, die Arbeitslose besitzen dürfen, ohne dass dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfällt. Darüber hinaus gehendes Vermögen muss zuerst aufgebraucht werden. Das ist sinnvoll, weil sonst auch Millionäre einen Anspruch haben könnten. Bislang ist unter anderem ein Grundfreibetrag von 150 Euro pro Person und Lebensjahr (mindestens aber 3.100 Euro) anrechnungsfrei. Diesen Freibetrag will die SPD von 150 auf 300 Euro erhöhen. Das gerade für Ältere schon jetzt erhebliche Schonvermögen würde damit noch einmal deutlich vergrößert, sodass kaum noch ein Arbeitslosengeld II-Empfänger unter diese Regelung fallen dürfte. Damit würden wohl auch Personen anspruchsberechtigt, die erheblich vermögender sind als die Steuerzahler, die für die Leistungen aufkommen müssen.

Die Vorschläge helfen den Arbeitslosen nicht, schneller eine neue Beschäftigung zu finden. Das sollte aber das wichtigste Ziel aller arbeitsmarktpolitischen Bemühungen sein. Stattdessen alimentieren sie die Arbeitslosen großzügiger – was aber zur Folge haben kann, dass der Verbleib in Arbeitslosigkeit für manchen attraktiver erscheint als er eigentlich ist. Im schlimmsten Fall kann sich Arbeitslosigkeit verfestigen.

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