Richtigstellung in eigener Sache
In der ARD-Sendung „Anne Will“ vom 2. November 2011 zum Thema Mindestlöhne wurden mit Blick auf das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und seinen Direktor Prof. Dr. Michael Hüther Behauptungen aufgestellt, die nicht zutreffend sind. So erklärte Moderatorin Anne Will, Prof. Dr. Hüther habe der Redaktion telefonisch Auskünfte zum Thema Mindestlöhne gegeben. Dabei wurde Prof. Dr. Hüther die Aussage in den Mund gelegt, Mindestlöhne seien kaum schädlich für den Arbeitsmarkt.
Themen
Hierzu stellen wir fest: Dieses Telefonat hat zu keiner Zeit stattgefunden; auch hat sich Prof. Dr. Hüther nicht positiv zum allgemeinen Mindestlohn geäußert. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und sein Direktor halten nach wie vor daran fest, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten.
Die Redaktion von „Anne Will“ hat den Fehler eingestanden und eine Richtigstellung angekündigt.
Anne Will zitiert aus dem angeblichen Telefonat nach 1:03 Stunden der Sendung. Zur ARD-Mediathek
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iwd 17. Mai 2012
Mindestlohn: Den Lohnwettbewerb beschränkt
Im Bauhauptgewerbe hat der Mindestlohn keine Arbeitsplätze vernichtet, sondern heimische Arbeitnehmer vor der ausländischen Konkurrenz bewahrt. Zu diesem Ergebnis kommen zumindest drei Institute in einer gemeinsamen Studie für das Bundesarbeitsministerium. mehr
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iwd 12. April 2012
Tarifverträge: Bärendienst für die Beschäftigung
Die Oppositionsparteien im Bundestag fordern, Tarifverträge verstärkt für allgemeinverbindlich zu erklären. Das aber schwächt nicht nur die Tarifautonomie. mehr
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iwd 9. Februar 2012
Mindestlöhne: Versteckte Nebenwirkungen
Das Bundesarbeitsministerium hat sechs Forschungsinstitute beauftragt zu analysieren, welche Auswirkungen die in vielen Branchen eingeführten Mindestlöhne haben. Aus den Berichten geht hervor, dass sich zwar keine negativen Beschäftigungseffekte nachweisen lassen, die Lohnstruktur aber zum Teil stark eingeebnet wurde – mit unerwünschten Nebenwirkungen. mehr
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IW-Nachrichten 6. Februar 2012
Allgemeinverbindlichkeit: Reform stößt auf Bedenken
Bisher darf ein Tarifvertrag nur dann für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn mindestens 50 Prozent der hiervon betroffenen Arbeitnehmer in Unternehmen arbeiten, die den Tarifvertrag anwenden. Da die Tarifbindung oftmals aber nicht mehr die 50-Prozent-Grenze überschreitet, ist das Instrument kaum noch anwendbar. Die Oppositionsparteien schlagen daher vor, die 50-Prozent-Regel zu streichen. mehr
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iwd 21. Dezember 2011
US-Mindestlöhne: Keine Blaupause für Deutschland
Die Verfechter eines einheitlichen Mindestlohns sehen in den USA ein nachahmenswertes Vorbild. Doch im Vergleich zu den in Deutschland geforderten 8,50 Euro je Stunde fallen selbst die höchsten US-Mindestlöhne eher moderat aus. mehr

