Sozialleistungen

Gefährdete Balance

Auch wenn Wirtschaftswachstum und Reformen die zahlenmäßige Relation zwischen Erwerbstätigen und Sozialleistungsempfängern 2007 und 2008 etwas verbessert haben – auf lange Sicht belasten die älter werdende Gesellschaft und die niedrigen Geburtenraten das Transfersystem erheblich: Immer weniger Menschen leisten Beiträge, immer mehr sind auf Hilfe angewiesen.*)

Es gehört zum Selbstverständnis von Sozialstaaten, dass sie ihre Bürger gegen bestimmte Lebensrisiken absichern. Das Dilemma, in das sie dadurch geraten, ist: Die Übernahme staatlicher Fürsorge schwächt die Anreize zur Eigenverantwortung. Im ungünstigsten Fall lässt dies die Zahl der Leistungsempfänger steigen und die Zahl der Erwerbstätigen sinken. Je mehr Menschen jedoch auf die soziale Sicherung durch den Staat angewiesen sind, desto höher werden die Belastungen für die Erwerbstätigen – sie müssen die Sozialleistungen (siehe unten) mit ihren Steuern und Abgaben finanzieren.

Wie tief Deutschland in diesem Dilemma steckt, zeigen folgende Zahlen: Im Jahr 1980 standen den 26,4 Millionen Erwerbstätigen 13,4 Millionen Sozialleis­tungsempfänger gegenüber. Im Jahr 2007 sah es deutlich schlechter aus: Auf 33,5 Millionen Menschen in Lohn und Brot kamen 26,4 Millionen Sozialleis­tungsempfänger.

Zu den wichtigsten Ursachen gehören die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts, demografische Veränderungen, die Wiedervereinigung und Sozialreformen. Die unangenehme Folge: Obwohl der Bund die Zuschüsse an die Sozialversicherung stetig erhöht hat, stieg die Gesamtbelastung der Arbeitnehmer durch Sozialversicherungsbeiträge zwischen 1980 und 2007 von 32,4 auf 40,6 Prozent.

Die aktuellen Daten zeigen zwar eine leichte Entspannung – doch eine Trendwende lässt sich daraus nicht ableiten. Denn zum einen stand die globale Wirtschaftskrise erst noch bevor. Und zum anderen gibt die Statistik keine Auskunft darüber, ob die Leistungsbezieher nur einen oder mehrere Transfers erhalten und wie viele Erwerbstätige zusätzlich vom Staat unterstützt werden.

Somit kommt es zu Doppelzählungen, aber auch zu einer Vielzahl von nicht Nicht-zählungen, entweder weil die Datenerhebung nur die wichtigsten Sozialleistungen einbezieht oder weil die Statistik nur die Antragsteller selbst berücksichtigt, nicht aber deren Haushaltsangehörige, die von einer Leistung mitprofitieren – wie etwa beim Wohngeld.

In der Entwicklung von 1992 bis 2007 fallen drei negative Trends auf (Grafik): mehr Langzeitarbeitslose, mehr Alleinerziehende sowie mehr Kinder unter 15 Jahren, die Hartz IV (vor 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe) beziehen. Zudem ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren seit 1995 die größte Gruppe aller Transferempfänger (Grafik):

Im Jahr 2007 bezog jeder siebte 18- bis 64-Jährige Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Bafög, Wohn- oder Elterngeld.

Anfang der 1990er Jahre galt dies erst für jeden Zehnten. Einschließlich der Bezieher von Versicherungsleistungen wie Frührenten, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld erhielten 2007 gut 24 Prozent der 18- bis 64-Jährigen Geld vom Staat – 4 Prozentpunkte mehr als 1992, aber 0,9 Prozentpunkte weniger als 2006. Dies dürfte vor allem der damals starken Konjunktur zugeschrieben werden.

Die Relation zwischen Einzahlern und Empfängern verschlechtert sich noch, wenn nicht nur die 18- bis 64-Jährigen als Basis dienen, sondern auch die älteren Semester, also die Rentner und Rentnerinnen. Da deren Anteil an der Bevölkerung immer größer wird, nehmen auch die Belastungen der Rentenkasse zu. Nicht zuletzt stellen die über 64-Jährigen aber auch eine große – und vor allem wachsende – Wählerschaft, was so manche politische Entscheidung beeinflussen dürfte.

Unterm Strich lag 2007 der Anteil aller Leistungsempfänger an der wahlberechtigten Bevölkerung vor allem aufgrund der Rentner bei 42,4 Prozent.

Es fehlt also nicht mehr viel, bis jeder zweite Wahlberechtigte vom Staat alimentiert wird. Die fortschreitende Alterung der Bevölkerung, zunehmende Sozialhilfeabhängigkeit von Kindern und bereits beschlossene Leistungserhöhungen können zusammen mit einer steigenden Arbeitslosigkeit dazu führen, dass in Deutschland statistisch betrachtet bald ein Erwerbstätiger den Lebensunterhalt eines Sozialleistungsempfängers finanzieren muss (Grafik). Um die Nachhaltigkeit des Sozialsystems zu sichern, ist darum Grundsätzlicheres notwendig, als wachsende Armutsrisiken durch Ausweitungen von Leistungen zu bekämpfen.

Vgl. Waltraut Peter

Entwicklung von Sozialleistungsbezug und Erwerbstätigkeit

gefördert von der informedia-Stiftung – Gemeinnützige Stiftung für Gesellschaftswissenschaften und Publizistik Köln, in: IW-Trends 1/2010

Sozialleistungen – Ein Überblick

Sozialleistungen werden über Beiträge oder Steuern finanziert. Beitragsfinanziert sind etwa das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld sowie die gesetzlichen Renten und das Kranken- und Pflegegeld. Der Leis­tungsanspruch richtet sich nach der Höhe des Verdienstes, auf den Beiträge gezahlt worden sind.

Große Änderungen der beitragsfinanzierten Leistungen hat es in der Vergangenheit bei den Renten gegeben: Im Jahr 2001 ist die jahrgangsweise Anhebung der Altersgrenzen bei den Frührenten in Kraft getreten. Für die Jahrgänge nach 1952 entfällt dadurch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit. Das Renteneintrittsalter für Frauen wurde auf 65 Jahre angehoben. Bei den übrigen Renten, wie der Altersrente für Schwerbehinderte und langjährig Versicherte, stieg die Altersgrenze zwar ebenfalls auf 65 Jahre; sie können aber weiterhin ab 63 Jahren mit Abschlägen bezogen werden. Hinzu kommt die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012. Die Standardnettorente ist von 2005 bis 2007 um 1,2 Prozentpunkte auf 51,2 Prozent des Durchschnittslohns gesunken. Der Rentenversicherungsbeitrag hingegen ist 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent erhöht worden.

Themen

Anspruch auf steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen – Sozialhilfe/Sozialgeld, Arbeitslosenhilfe/ALG II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Wohngeld und Bafög – haben alle Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, unabhängig davon, ob sie je Steuern oder Beiträge gezahlt haben.

Das ALG II z.B., auch „Hartz IV“ genannt, gibt es seit Anfang 2005. Damals wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Das neu entstandene ALG II soll erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Existenzminimum bieten, das sie aus eigenen Mitteln oder mit der Hilfe anderer nicht erreichen können. Der Eckregelsatz beträgt bundesweit aktuell 359 Euro, die Kosten für Miete und Heizung übernimmt der Staat in der Regel extra.

Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für den Bezug – Hartz IV wird auch ergänzend zu anderen Einkommen und Sozialleistungen bezahlt. Zudem gelten Freibeträge für den Hinzuverdienst: ein Grundfreibetrag von 100 Euro, 20 Prozent des Bruttoeinkommens oberhalb von 100 Euro bis 800 Euro und 10 Prozent des Bruttoeinkommens ab 801 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro bei Familien).



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iwd - Nr. 4 vom 27. Januar 2010

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Wöchentliche Analysen zu wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischen Themen.

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