Eine aufwendige Angelegenheit
Noch bis Ende Mai läuft die Frist für die alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen. Zwar gibt es Betriebsräte nur in 10 Prozent aller Firmen der Privatwirtschaft, doch da diese Form der Mitbestimmung in nahezu allen Großunternehmen praktiziert wird, profitiert unterm Strich fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland von dieser Interessenvertretung.
Für Klaus Franz ist die Sache schon gelaufen: Der Opel-Gesamtbetriebsratschef bleibt nach der diesjährigen Betriebsratswahl für weitere vier Jahre im Amt. Auch bei VW, Daimler und bei ThyssenKrupp haben die Arbeitnehmer in den vergangenen Wochen über ihre künftigen Betriebsratsmitglieder abgestimmt. Doch nicht nur die Betriebsratsprominenz muss sich bis Ende Mai der Wiederwahl stellen. Gewählt wird derzeit in allen Firmen, in denen ein Betriebsrat existiert.
Grundsätzlich kann in jedem privaten Betrieb, in dem mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, ein Betriebsrat gegründet werden. Konkret sind also mehr als 24 Millionen Arbeitnehmer in mehr als 650.000 Betrieben aufgerufen, darüber abzustimmen, wer ihre Interessen gegenüber der Geschäftsleitung künftig vertritt.
Tatsächlich ist hierzulande der Verbreitungsgrad aber eher gering (Grafik):
Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland gibt es seit vielen Jahren lediglich in rund 10 Prozent der Firmen einen Betriebsrat.
Da mit wachsender Größe der Belegschaft jedoch auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sich ein Betriebsrat gründet, liegt der Anteil der repräsentierten Arbeitnehmer deutlich darüber. So haben nahezu alle Betriebe in Deutschland, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Betriebsrat. Bei Firmen mit weniger als 100 Beschäftigten liegt die Betriebsratsquote dagegen nur noch zwischen 30 und 40 Prozent.
Diese Quote ist zudem seit Jahren leicht rückläufig. Vielerorts haben sich mittlerweile alternative Mitbestimmungsformen etabliert. So beraten und entscheiden etwa inzwischen in mehr als 15 Prozent der Unternehmen der Industrie und deren Verbundbranchen Geschäftsleitung und Beschäftigte gemeinsam am sogenannten Runden Tisch über wichtige unternehmens- und personalpolitische Belange (vgl. iwd 38/2008). Und in weiteren knapp 10 Prozent der Unternehmen haben sich die Beschäftigten für noch eine andere alternative Form der Interessenvertretung abseits der Betriebsverfassung entschieden.
All diese Varianten der Mitbestimmung haben den Vorteil, dass sie in der Regel vergleichsweise günstig sind – die Kosten für die Wahl und Bestimmung der Interessenvertreter sowie die Mandatsausübung können deutlich unter denen liegen, die ein klassischer Betriebsrat verursacht.
So ist etwa das Wahlprozedere für eine Betriebsratswahl, die alle vier Jahre ansteht, relativ aufwendig. Welche Regeln exakt gelten, hängt zunächst von der Betriebsgröße ab: Für Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern gilt beispielsweise ein vereinfachtes Wahlverfahren, das mit einer ersten Wahlversammlung beginnt, auf der der Wahlvorstand gewählt wird. Binnen einer Woche folgt dann eine zweite Wahlversammlung, während der der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl bestimmt wird. Sind sich Wahlvorstand und Arbeitgeber einig, kann dieses zweistufige Verfahren auch in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern angewendet werden.
Komplizierter wird es in größeren Firmen: Hier bestellt ein bereits bestehender Betriebsrat zehn Wochen vor Ende seiner Amtsfrist einen Wahlvorstand, der sodann Wählerlisten erstellt. Dieser Wahlvorstand ist verantwortlich für den Wahlaufruf, er sammelt, prüft und veröffentlicht die Wahlvorschläge, organisiert die Stimmabgabe und Stimmauszählung und macht schließlich auch das Wahlergebnis bekannt.
Themen
Erfahrungsgemäß ist die Wahlbeteiligung bei Betriebsratswahlen in den Betrieben, in denen überhaupt gewählt wird, relativ hoch:
Bei der letzen Wahl 2006 pilgerten durchschnittlich 74 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer zu den Urnen; vier Jahre zuvor lag die Beteiligung sogar bei fast 78 Prozent.
Arbeiter und Angestellte schätzen überdies Kontinuität bei der Wahrung ihrer Interessen. Zwei Drittel der im Jahr 2006 gewählten Betriebsratsmitglieder konnten bereits auf Erfahrungen einer vorangegangenen Amtsperiode zurückgreifen. Für die meisten Betriebsräte, die sich in diesem Jahr zur Wiederwahl stellen, sind das doch mal zur Abwechslung beruhigende Nachrichten.
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Newsletter (in Englisch) 25. Mai 2011
Works Council Elections 2010: High Voter Turnout
The results of the works council elections in more than 1,000 companies show that on average, 79 percent of the employees go to the polls. Participation is particularly high if a simplified election procedure is used. mehr
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iwd 3. Februar 2011
Betriebsratswahlen: Beschäftigte wählen bewährte Kollegen
Die Beschäftigten scheuen offenbar Experimente. Zwei Drittel der Betriebsräte wurden in den 2010er-Wahlen in ihrem Amt bestätigt. Frauen haben es nach wie vor schwer, in die betriebliche Interessenvertretung einzuziehen. mehr
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Pressemitteilung 31. Januar 2011
Betriebsratswahlen 2010: Platzhirsche setzen sich durch
Zwei Drittel der Betriebsräte wurden in den jüngsten Betriebsratswahlen 2010 im Amt bestätigt. Erfahrung und Kontinuität sind insbesondere bei den Vorsitzenden gefragt – drei Viertel sind wiedergewählt worden. Zu diesen Ergebnissen kommt – in Ermangelung einer amtlichen Statistik – eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in mehr als 1.000 Betrieben mit 540.000 Wahlberechtigten. mehr
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IW-Trends 18. Januar 2011
Oliver Stettes: Betriebsratswahlen 2010 – Eine Analyse auf Basis einer IW-Umfrage
iwd - Nr. 15 vom 15. April 2010
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