Bürokratieabbau

Neuer Elan

Nachdem es 2009 etwas still geworden war um das Thema Entbürokratisierung, hat die Bundesregierung Ende Januar mit neuen Beschlüssen den Bürokratieabbau wieder auf die Agenda gebracht: Die administrativen Belastungen für die Wirtschaft sollen bis 2011 um ein Viertel gegenüber 2006 verringert werden – und zwar netto.

Bürokratie Quelle:AID

Außerdem sollen zukünftig auch Verwaltungen und Bürger von Bürokratie entlastet werden, nicht wie bisher allein die Unternehmen. Ein weiterer Pluspunkt: Neben den Informations- und Bearbeitungspflichten als bisherige Basis der Bürokratiemessung soll nun endlich die Gesamtbelastung erfasst werden.

Zu den Bereichen, die die Regierung besonders unter die Lupe nehmen will, zählen steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten sowie die Steuererklärung. Da das Steuerecht bislang mit 21 Milliarden Euro für fast die Hälfte der Kosten aus Informationspflichten in der Wirtschaft verantwortlich ist, wird es hier wohl auch die größten Entlastungen geben. Erleichterungen bringt auch eine Harmonisierung und Verkürzung von Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten nach dem Handels-, Steuer- und Sozialrecht.

Themen

Nachholbedarf hat Deutschland gegenüber anderen EU-Ländern zudem beim sogenannten E-Government: Elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren sollen daher vereinfacht werden. Ein weiteres Feld für Vereinfachungen ist das Planungs- und Baurecht. Hiervon profitieren beide Seiten: die Verwaltung sowie durch schnellere und übersichtlichere Verfahren auch die Wirtschaft.

Jetzt müssen die betreffenden Ressorts die konkreten Maßnahmen ausarbeiten. Dies soll noch 2010 geschehen, damit bis 2011 die Umsetzung nachgewiesen werden kann.


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IW-Nachrichten - 1. Februar 2010

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