SPD-Steuerpläne

Aufforderung zum Auswandern

Die SPD möchte den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent auf 49 Prozent erhöhen. Die erhofften Mehreinahmen von 5 Milliarden Euro sollen für Bildungsinvestitionen verwendet werden. Leistungsträger dürften derart hohe Steuersätze allerdings kaum ohne Gegenreaktionen schlucken.

Koffer Quelle: rimglow/Fotolia

Der Vorschlag des SPD-Bundesvorstands wird zweifellos bei den eigenen Genossen auf breite Zustimmung stoßen, weil damit nach der Revision von Hartz IV nun auch bei der Besteuerung die Rolle rückwärts gemacht wird und die „Reichen“ zur Ader gelassen werden sollen. Zumal auch noch zusätzlich die in Europa in nahezu allen Ländern abgeschaffte Vermögenssteuer wieder eingeführt werden soll. Jedoch entpuppt sich der SPD-Plan bei näherem Hinsehen allenfalls als verteilungspolitisch begründeter Populismus, der weder die erhofften Mehreinahmen bringen wird noch gerecht ist.

Der progressive Steuertarif sorgt schon heute dafür, dass Spitzenverdiener kräftig zur Ader gelassen werden. So weist die amtliche Statistik aus, dass die obersten 10 Prozent der Einkommensbezieher schon heute mehr als 52 Prozent des Steueraufkommens schultern. Zusätzlich werden die Reichen mit einer Sondersteuer belegt; der Spitzensteuersatz beträgt für sie 45 Prozent. Würde der SPD-Vorschlag Gesetz, so müsste derjenige, der 100.000 Euro versteuert, einschließlich Solidaritätszuschlag in der Spitze exakt 51,7 Prozent an den Fiskus abführen. Ist der betreffende Steuerzahler Kirchenmitglied, kämen nochmals 8 bis 9 Prozent der Steuerschuld als Kirchensteuer oben drauf.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht keine konkreten Vorgaben zur Höhe der Besteuerungsgrenzen gemacht hat, sind Steuersätze von über 50 Prozent leistungsfeindlich. Die erhofften Mehreinahmen dürften so nicht erreicht werden. Die eher mobilen Akademiker werden das als Aufforderung zur Auswanderung betrachten. Zumal Steuersätze von über 50 Prozent in vielen europäischen Mitgliedsstaaten unüblich sind. Eine Vermögenssteuer ist dort aus guten Gründen längst Geschichte.

Der Vorschlag, die Einnahmen aus dieser Steuer für Bildungsinvestitionen zu verwenden, klingt gut, ist jedoch ein steuerpolitischer Rückschritt. Denn nach gängigen Haushaltsprinzipien hebelt eine Zweckbindung von Steuereinnahmen das Recht des Parlaments aus, jeweils neu über die Höhe der Einzeletats zu entscheiden.

Die SPD sollte daher den Vorschlag schnell wieder in der Schublade verschwinden lassen und sich stattdessen Gedanken machen, wie denn der übermäßige Zugriff des Staates auch auf Normalverdiener infolge der kalten Progression abgeschafft werden könnte.


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IW-Nachrichten - 30. August 2010

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