Berufliche Reha und Teilhabe

Berufliche Reha und Teilhabe bilderbox FotoliaMenschen mit Behinderung sind deutlich häufiger arbeitslos als die übrige Bevölkerung. Häufig verringert die von Krankheiten und Rehabilitationen unterbrochene Erwerbsbiografie behinderter Menschen höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Um trotz aller Schwierigkeiten möglichst vielen Betroffenen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, nimmt der Gesetzgeber die Unternehmen in die Pflicht. Firmen mit 20 und mehr Beschäftigten müssen 5 Prozent der Arbeitsplätze mit behinderten Menschen besetzen. Erfüllt ein Unternehmen diese Quote nicht, wird für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe fällig. Insgesamt kommt auf diesem Weg jährlich etwa eine halbe Milliarde Euro zusammen. Das Geld dient wiederum der beruflichen Integration Behinderter.

 

Manche Unternehmen scheuen eine Einstellung behinderter Menschen, weil sie deren Leistungsfähigkeit nicht einschätzen können. Auch der besondere Kündigungsschutz und der Anspruch auf Zusatzurlaub erweist sich oft als Hürde. Das größte Problem stellt allerdings noch immer der Mangel an Informationen dar. Diesen hilft das vom Bundesarbeitsministerium geförderte REHADAT zu beheben. Das Projekt bündelt Informationen für die Praxis der beruflichen Integration und macht sie im Internet zugänglich. Die Angaben zu technischen Hilfsmitteln sind auch in das europäische Netzwerk EASTIN eingebunden.

 

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