Den Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag gelten soll, möchten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund gerne gesetzlich verankern. Andernfalls drohten schärfere Tarifkonflikte und letztlich auch ein Verlust von Arbeitsplätzen.
Bislang haben schlagkräftige Berufsgewerkschaften nur bei der Lufthansa, der Bahn und im Krankenhausbereich für Wirbel gesorgt. Nachdem das Bundesarbeitsgericht aber erklärt hat, am Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ künftig nicht mehr festzuhalten, könnten sich weitere Berufsgruppengewerkschaften bilden. Die Feuerwehrleute haben dies bereits angekündigt.
Dieser Trend ist problematisch, weil Berufsgewerkschaften gerade auf wettbewerbsschwachen Märkten agieren. Dies verleiht den Gewerkschaften viel Macht, mit der sie in den vergangenen Jahren zum Teil kräftige Lohnerhöhungen durchsetzten (vgl. iwd 34/2008).
So erstreikten die Piloten – fasst man reguläre Lohnsteigerungen und Gewinnbeteiligungen zusammen – im Jahr 2001 ein Plus von fast 30 Prozent.
Die jüngsten Abschlüsse blieben zwar meist im tarifpolitisch üblichen Rahmen (Tableau):
Die Pilotenvereinigung Cockpit stimmte in diesem Jahr angesichts des krisenbedingten Sinkflugs des Luftverkehrs sogar einer zweijährigen Lohnpause zu.
Doch sobald die Berufsgewerkschaften angesichts des Konjunkturaufschwungs wieder auf kräftige Lohnerhöhungen pochen, drohen neue Konflikte: Schließlich gibt es für Techniker oder das Wartungspersonal keinen Grund, bescheiden zu bleiben, wenn Zugführer oder Piloten ein sattes Lohnplus erstreiken. Dies würde auch Branchengewerkschaften wie ver.di zu einer expansiveren Lohnpolitik zwingen, um weitere Abspaltungen zu verhindern. Ein solcher Lohnwettlauf könnte am Ende viele Arbeitsplätze gefährden.