Studiengebühren

Gute Gründe für den Obolus

Wieder stehen die Studiengebühren in einem Bundesland zur Disposition: In Hessen und im Saarland bereits abgeschafft, sollen sie nun auch in Nordrhein-Westfalen rückgängig gemacht werden. Dabei ist eine Beteiligung des akademischen Nachwuchses an den Studienkosten nicht nur fair, sondern angesichts der klammen öffentlichen Kassen notwendiger denn je. Hinzu kommt, dass es keine stichhaltigen Argumente für die Streichung der Campus-Maut gibt.

Ob Studiengebühren sinnvoll sind oder nicht, darüber wird gerade mal wieder gestritten – und zwar in Nordrhein-Westfalen (NRW), wo die rot-grüne Minderheitsregierung versucht, ihren im Koalitionsvertrag festgezurrten Gebührenstopp durch den Landtag zu boxen.

Dabei war NRW neben Niedersachsen das erste Bundesland, das im Wintersemester 2006/2007 Studiengebühren erhoben hat. Zunächst bat man nur die Studienanfänger zur Kasse, doch schon seit dem nachfolgenden Sommersemester müssen alle Studenten zahlen.

StudiengebührenObwohl es den staatlichen Hochschulen im bevölkerungsreichsten Bundesland freigestellt ist, ob und in welcher Höhe sie einen Semesterbeitrag erheben – maximal dürfen es 500 Euro sein –, kommt mittlerweile eine erkleckliche Summe zusammen. Wie viel es genau ist, lässt sich zwar nicht ermitteln, wohl aber das Volumen der Studienbeiträge, in denen neben den Studiengebühren auch noch die Prüfungs- und Rückmeldegebühren enthalten sind (Grafik):
In Nordrhein-Westfalen nahmen die Hochschulen im Jahr 2008 annähernd 278 Millionen Euro an Studienbeiträgen ein – damit finanzierten die Studenten rund 7 Prozent des Landes-Hochschulbudgets.

Nur Hamburg erzielte mit knapp 8 Prozent eine höhere Quote. Bundesweit erhielten die staatlichen Hochschulen 2008 rund 870 Millionen Euro an Studienbeiträgen, was einem Einnahmeanteil von durchschnittlich 4,6 Prozent entspricht.

StudiengebührenAuch wenn sich das nach wenig anhört, sind erste Verbesserungen in Hörsälen, Seminarräumen und Bibliotheken bereits spürbar. Dies zeigt der Studienqualitätsmonitor der AG Hochschulforschung der Uni Konstanz und der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), die seit 2007 jährlich zwischen 20.000 und 30.000 Studenten zum Thema Studienqualität und Studienbedingungen befragen. So sind Studenten in Bundesländern, wo Gebühren für das Erststudium erhoben werden, in der Regel zufriedener mit dem Lehrangebot als Kommilitonen in Nicht-Gebührenländern (Grafik):
Von Studenten, die Gebühren zahlen, registrierte zuletzt im Schnitt jeder vierte eine Verbesserung der Studienbedingungen, bei den Nichtzahlern war es nur jeder Fünfte.

So stuften die Hochschüler in den Gebührenländern die Entwicklung der Uni-Ausstattung sowie die Veränderung der Beratung und Betreuung durchweg besser ein als Studenten in Ländern, die keine Campus-Maut erheben.

Lediglich mit der Entwicklung der Teilnehmerzahlen in den Seminaren und Vorlesungen sind die Hörer in den Nicht-Gebührenländern etwas zufriedener als die Kommilitonen, die für ihr Studium bezahlen müssen. Das mag allerdings daran liegen, dass zur Gruppe der Nicht-Gebührenländer alle neuen Bundesländer zählen, in denen die Betreuungsrelationen an den Hochschulen traditionell besser sind als im Westen.
Die Gebühren ermöglichen aber nicht nur bessere Studienbedingungen – es gibt auch noch eine Reihe weiterer Gründe, die für das Bezahlstudium sprechen:

• Ein kostenloses Studium ist gesellschaftspolitisch ungerecht. Die Mehrheit der Nichtakademiker finanziert den in der Regel später gut verdienenden Hochschulabsolventen den Großteil des Studiums. Wollte man die pekuniären Nettovorteile, die ein Hochschulabsolvent bis zum Ende seines Berufslebens im Schnitt hat, vollständig über Studiengebühren ausgleichen, müssten nach Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung die Universitäten Studiengebühren von 5.300 Euro pro Semester und die Fachhochschulen 2.100 Euro verlangen.

Außerdem summiert sich der Einkommensvorteil eines Akademikers gegenüber einer Person ohne abgeschlossene Berufsausbildung am Ende des Erwerbslebens auf rund 450.000 Euro inklusive Zinsen – selbst dann, wenn zum Ausgleich des Einkommensverzichts während des Studiums ein Kredit aufgenommen wurde (vgl. iwd 11/2010). Auch die höheren Steuern, die gut verdienende Akademiker im Laufe ihres Erwerbslebens bezahlen, kompensieren den finanziellen Vorteil eines kostenlosen Studiums nicht.

• Die knappen öffentlichen Mittel sollten im Bildungswesen vorrangig für Kinder statt für junge Erwachsene ausgegeben werden. Bildungsgerechtigkeit beginnt in den frühen Lebensjahren. Ein Staat, der das Bildungsniveau seiner Bevölkerung langfristig heben und gleichzeitig die Chancen von Kindern nichtakademischer Eltern verbessern will, investiert besser in verbindliche und kostenlose Kindergärten und Ganztagsschulen als in ein kostenfreies Studium.

• Studiengebühren führen zu mehr Entscheidungsfreiheit der Hochschulen und mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten der Studenten. An der Ruhr-Universität in Bochum beispielsweise beraten Professoren, Studenten und Verwaltung gemeinsam über die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen (Kasten). Eine bessere Betreuung durch das Lehrpersonal, wie sie vielerorts dank der Campus-Maut praktiziert wird, kommt vor allem schwächeren Studenten zu Gute.

• Studiengebühren sind relativ sichere Einnahmen im Hochschuletat. Sie ermöglichen die Umsetzung langfristiger Vorhaben wie die Einstellung neuer Professoren, Dozenten und Tutoren. Würden die Abgaben durch einen vergleichbaren Posten im Landeshaushalt ersetzt, so wie es in NRW geplant ist, wäre der Geldfluss immer eine Frage der jeweils herrschenden Haushaltslage und stünde dadurch regelmäßig zur Disposition.

Wer Gebühren ablehnt, tut dies meist mit dem Hinweis, die finanzielle Belastung schrecke potenzielle Akademiker in spe von der Aufnahme eines Hochschulstudiums ab. Doch für diese Vermutung gibt es bislang keine stichhaltigen Belege:
Erstens sind in allen Bundesländern, egal ob mit oder ohne Studiengebühren, die Studienanfängerzahlen in den vergangenen Jahren gestiegen. So betrug der Anteil der Erstsemester in ihrer jeweiligen Altersklasse im Jahre 2009 bundesweit 43 Prozent – so hoch war die Studienanfängerquote noch nie zuvor.

Zweitens ist die befürchtete Umschichtung ausgeblieben: Weder gab es einen Run auf gebührenfreie Hochschulen, noch kam es zu einem Rückgang der Anfängerzahlen in den Ländern, die Studiengebühren erheben.

 



Bochum: Ein Gerichtssaal aus Gebühren

Ruhr-Uni BochumWenn die Jura-Studenten der Ruhr-Uni Bochum (RUB) für ihren Berufsalltag üben, gehen sie dafür in den Keller: Denn dort befindet sich ein Übungs-Gerichtssaal – mit 40 Zuschauerplätzen, vier Kameras und einer Mikrofonanlage. Dass die angehenden Juristen schon während des Studiums direkt auf dem Campus in die Rolle von Richtern, Anwälten und Zeugen schlüpfen können, verdanken sie sich selbst und allen anderen Kommilitonen der RUB: Denn jene 50.000 Euro, die die Einrichtung des Gerichtslabors gekostet hat, stammen aus den Studiengebühren, welche die Ruhr-Uni seit dem Sommersemester 2007 erhebt.

Rund 20 Millionen Euro an Studienbeiträgen berappten die RUB-Studenten allein im Studienjahr 2009/2010 – bei einem Gesamthaushalt der Hochschule von 423 Millionen Euro (ohne die sechs angeschlossenen Kliniken). Die Zusatzeinnahmen werden vor allem zur Verbesserung der Lehre verwendet; in welche konkreten Projekte die Mittel fließen, beschließen Hochschule und Studenten zusammen. An erster Stelle steht der Ausbau des Lehrangebots: Seit dem Sommersemester 2009 konnten dank Studiengebühren etwa 20 Prozent mehr Seminarstunden angeboten werden als zuvor. Die Uni selbst stellt in ihrem Bericht über die Verwendung der Studiengebühren fest, dass sich durch die Beiträge ein neues „Qualitätsbewusstsein über den ganzen Campus hinweg entwickelt hat“. Die „damit verbundene Beteiligungskultur“ und die „deutlich gestiegene aktive Gestaltungsrolle der Studierenden“ führen auch dazu, dass Missstände schneller aufgedeckt werden: So wird die Ruhr-Uni einem guten Dutzend Lateinstudenten, die sich über verschlechterte Studienbedingungen und unzureichende Angaben zur Vorbereitung von Prüfungen beschwert hatten, wohl zwischen 250 und 1.500 Euro Beitragsgelder zurückerstatten müssen.

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