Steuereinnahmen

Nur vorübergehend weniger

Reflexartig haben nach der Steuerschätzung Anfang Mai Finanzminister und Kämmerer begonnen, über die wegbrechenden Einnahmen zu klagen – auf den ersten Blick zu Recht. Denn die Steuereinnahmen sollen von 2010 bis 2013 um insgesamt 38,9 Milliarden niedriger ausfallen, als noch bei der vorherigen Schätzung im November veranschlagt wurde. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Denn die Steuerschätzer prognostizieren dem Fiskus für 2014 ein neues Allzeithoch bei den Steuereinnahmen – und das, obwohl die Experten nur eine moderate konjunkturelle Entwicklung unterstellt haben.

 

Wenn die Ergebnisse einer Steuerschätzung auf den Tisch kommen, gibt es von Seiten der Politik eigentlich nur zwei Reaktionsmuster:


–    Steigen die Steuereinnahmen unerwartet stark an, setzen die Regierenden auf allen Ebenen gerne neue Projekte aufs Gleis. Eine Rückführung der Staatsschulden steht dagegen meist nicht auf der Agenda.


–    Tritt das in der Vergangenheit prognostizierte Wachstum der Einnahmen nicht oder nur in geringerem Umfang ein, wird gejammert, weil jetzt das Geld für die neuen Programme fehlt.


SteueraufkommenAktuell ist wieder einmal Letzteres der Fall. Nach der jüngsten Steuerschätzung können von 2010 bis 2013 knapp 39 Milliarden Euro weniger ausgegeben werden als ursprünglich erwartet. Die Politiker sollten allerdings nicht so tun, als wären sie von der Entwicklung völlig überrascht worden. Denn 33 Milliarden Euro an Steuerausfällen haben sie selbst beschlossen (Grafik).


Die größten Aufkommenseinbußen sind auf das im November 2009 verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückzuführen (Kasten siehe unten). Dadurch fließen pro Jahr zwischen 8 und 9 Milliarden Euro weniger in die öffentlichen Kassen. Dabei wirkt sich die Erhöhung des Kindergelds am stärksten aus:


Das zusätzliche Kindergeld wird direkt aus dem Lohnsteueraufkommen entnommen, wodurch die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden jährlich um 3,5 bis 4 Milliarden Euro niedriger ausfallen.

Zusammen mit dem auf 7.008 Euro erhöhten Kinderfreibetrag summieren sich die Steuerausfälle auf 4,3 bis 4,7 Milliarden Euro pro Jahr.


Ökonomen haben diese Aktion schon im Vorfeld kritisiert: Das damit beabsichtigte Ziel, die private Nachfrage zu stärken, könne die fiskalischen Kosten nicht kompensieren.


Die konjunkturbedingten Steuerausfälle sind gegenüber den politisch verursachten fast schon zu vernachlässigen. Sie betragen zwischen 2011 und 2013 lediglich 1,1 bis 5,6 Milliarden Euro. In diesem Jahr wird die wirtschaftliche Entwicklung sogar besser laufen als von den Schätzern noch im November 2009 erwartet – und dem Fiskus ein Plus von immerhin 4,8 Milliarden Euro bescheren.


Die einzelnen Steuerquellen sind dabei in den kommenden Jahren unterschiedlich ergiebig:


UnternehmenssteuerUnternehmens- und Gewinnsteuern.

 

Sie atmen quasi mit der konjunkturellen Entwicklung. Ihr Aufkommen stieg mit dem Wirtschaftsboom bis zum Jahr 2007 deutlich an, um danach einzubrechen. Vor allem die Körperschaftssteuer – sie wird vorrangig von Aktiengesellschaften getragen – hat sich von 2008 bis 2010 fast halbiert (Grafik). Denn unter der weltweiten Rezession litten und leiden vor allem große Firmen, die eng mit der Weltwirtschaft verflochten sind.


In den kommenden Jahren dürften mit der wirtschaftlichen Erholung die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer jedoch wieder kräftig zulegen, auch wenn 2014 das Vorkrisenniveau nicht ganz erreicht wird.


Gewerbesteuer.

 

Die Einnahmen daraus sind im Krisenjahr 2009 nur um ein Viertel gesunken. Dass die Kommunen, die Hauptnutznießer der Steuer, mit einem blauen Auge davongekommen sind, ist wahrscheinlich auf die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 zurückzuführen. Seitdem sind nämlich verstärkt gewinnunabhängige Elemente der Steuer unterworfen – z.B. gezahlte Mieten und Leasingraten.


Anders als ursprünglich vermutet, haben diese Elemente die Unternehmen zusätzlich belastet – und das in einer Zeit, in der die Ertragslage schlecht war. Es ist also eingetreten, was Politiker nicht wahrhaben wollten: Die Substanz der Firmen wurde in der Krise kräftig besteuert.


Insgesamt erreichen die Unternehmenssteuern nach Ansicht der Schätzer 2014 in etwa wieder das Niveau von 2008.


Lohnsteuer. Stabilisierend für die öffentlichen Haushalte wirkt die Entwicklung der Lohnsteuer. Sie ging 2009 nur um etwa 7 Milliarden Euro oder knapp 5 Prozent zurück – dank des relativ robusten Arbeitsmarkts.


In diesem Jahr allerdings brechen die Einnahmen aus der Lohnsteuer noch einmal um 10 Milliarden Euro ein. Dies ist neben dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch auf zwei weitere Korrekturen im Steuerrecht zurückzuführen:


Zum einen
können seit Jahresanfang die Krankenversicherungsbeiträge voll vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Allein dadurch fehlen dem Fiskus in diesem Jahr 8,3 Milliarden Euro, mittelfristig sogar rund 12 Milliarden Euro.


Zum Zweiten
hat – fast unbemerkt von der Öffentlichkeit – mit dem Konjunkturprogramm II 2009 und 2010 eine kleine Einkommenssteuerreform stattgefunden. Dabei wurde der Grundfreibetrag in zwei Stufen erhöht und der Einkommenssteuertarif so weit verändert, dass die kalte Progression 2009 und 2010 ausgeglichen wurde (Kasten). Beides mindert das Steueraufkommen jährlich um jeweils rund 3 Milliarden Euro.


Mittelfristig reißen diese Reformen allerdings keine großen Löcher in die Kassen. Denn die Lohnsteuereinnahmen werden nach der Wirtschaftskrise wieder kräftiger sprudeln. Die Steuerschätzer rechnen ab 2011 mit Zuwächsen von rund 5 Prozent jährlich. Im Jahr 2014 soll dann ein Rekordaufkommen von fast 145 Milliarden Euro erzielt werden.


Mehrwertsteuer.
Sie ist neben der Energiesteuer die einzige große Steuerquelle, die selbst in der Wirtschaftskrise ungebremst sprudelt. Für dieses Jahr wer­den mit 180 Milliarden Euro sogar 3 Milliarden Euro mehr erwartet als 2009. Das weitere Wachstum des Mehr­wertsteu­eraufkommens verläuft aber nicht so dynamisch wie das der Lohnsteuer. Im Jahr 2014 wird mit 195 Milliarden Euro zwar ebenfalls ein neues Allzeithoch erwartet, die jährlichen Wachstumsraten sind mit 2 bis 3 Prozent aber vergleichsweise bescheiden.

 

 



Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Das Gesetz begünstigt vor allem folgende Personengruppen:


Familien. Die Steuerfreibeträge für jedes Kind stiegen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf 7.008 Euro. Davon profitieren vor allem Besserverdienende. Für Familien mit geringem Einkommen wurde das Kindergeld um 20 Euro angehoben.


Erben. Geschwister sowie Nichten und Neffen kommen in den Genuss geringerer Steuersätze. Anstatt der bisher geltenden 30 bis 50 Prozent Erbschaftssteuer beträgt der Tarif nur noch 15 bis 43 Prozent – abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens. Für Firmenerben sind Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer zwar weiterhin an die Unternehmensfortführung und den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt, doch die einzuhaltenden Fristen wurden verkürzt.

Hotelbetreiber. Für Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Gasthöfen sind statt 19 Prozent nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig.


Unternehmen
. Unter anderem wurden die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen („Zinsschranke“) gelockert. So können z.B. Zinszahlungen bis 3 Millionen Euro unbeschränkt bei der Gewinnermittlung abgezogen werden.


Kalte Progression

Die kalte Progression ist eine Steuermehrbelastung, die den Teil einer Lohnerhöhung betrifft, der die Inflation ausgleicht. Durch den progressiven Einkommenssteuertarif ist eine höhere Steuer fällig, obwohl der Steuerpflichtige nicht über mehr Kaufkraft verfügt, real also nicht steuerlich leistungsfähiger geworden ist.

Ein Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro sind bei einem Alleinstehenden 9.007 Euro Einkommenssteuer fällig. Das Nettoeinkommen beträgt 30.993 Euro. Steigen die Preise und das Einkommen anschließend einheitlich um 2 Prozent, verdient der Single ein Jahr später 40.800 Euro. Darauf zahlt er 9.297 Euro Steuern. Netto verbleiben jetzt 31.503 Euro, inflationsbereinigt aber nur 30.885 Euro. Der Steuerpflichtige hat also real 113 Euro weniger in der Tasche – trotz der Lohnerhöhung.

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