Das IW-Projekt REHADAT veröffentlicht auf seinem Internetportal REHADAT-talentplus seit Dezember ebenfalls vierteljährlich einen Infobrief. Dieser richtet sich an Arbeitgeber und behandelt jeweils ein Schwerpunktthema. In der ersten Ausgabe geht es um den Arbeitgeberbeauftragten. Dass dessen Ernennung Pflicht ist, wenn mindestens ein Mitarbeiter mit Behinderung im Betrieb arbeitet, wissen viele Unternehmen nicht. Der Infobrief ist kostenlos erhältlich durch Anmeldung bei www.talentplus.de/infobrief.
Das Portal REHADAT-talentplus gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern Praxis-Tipps zum Thema Arbeitsleben und Behinderung. Es informiert die Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten bei der Neueinstellung behinderter Mitarbeiter, weist auf Fördermöglichkeiten hin und nennt die richtigen Ansprechpartner.
Auch hinsichtlich bestehender Beschäftigungsverhältnisse werden Arbeitgeber umfassend und praxisnah informiert – etwa zu der Frage „Was, wenn der Mitarbeiter lange krank ist beziehungsweise wenn eine Behinderung eingetreten ist?“. Ein umfassendes Fachlexikon rundet das Angebot ab.
Weitere Informationen: Andrea Kurtenacker Telefon: 0221 4981-848 www.talentplus.de
Wöchentliche Analysen zu wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischen Themen.
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