Ein durchschnittlicher alleinstehender Arbeitnehmer muss hierzulande mehr als 40 Prozent seines Einkommens an den Staat abgeben – in Form von Einkommens- und Verbrauchssteuern sowie Sozialabgaben. Der alleinstehende Durchschnittsbeamte kommt nur auf eine Abgabenquote von 28 Prozent, obwohl er besser verdient. Die Schere dürfte sich durch die voraussehbare Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge weiter öffnen.
Wenn hierzulande über die hohe Abgabenlast geklagt wird, vergessen viele, dass es sich im Verhältnis zwischen Steuerzahler und Staat um ein Geben und Nehmen handelt (siehe unten). Wer aus öffentlichen Kassen Transferzahlungen erhält, hat unterm Strich eine geringere Last zu schultern. Gekniffen sind von daher insbesondere angestellte Singles. Denn sie erhalten praktisch kein Geld vom Staat. Im Schnitt kommt ein alleinstehender Angestellter nicht einmal auf monatliche Transferzahlungen in Höhe von 250 Euro (Grafik). Außerdem profitieren Singles nicht vom Ehegattensplitting, das vielen Paaren einen niedrigeren Steuersatz beschert.
In der Folge müssen allein stehende Angestellte per saldo mehr als 40 Prozent ihres Bruttoeinkommens an den Staat abgeben.
Nicht ganz so dramatisch ist die Abgabenlast bei Familien. Sie bekommen vom Staat pro Monat rund 700 Euro „geschenkt“ – etwa in Form von Kindergeld sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner und Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf der anderen (Ausgaben-)Seite müssen sie für ihren Nachwuchs auch hohe Steuern zahlen – auf Windeln beispielsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer. Am Ende summiert sich ihre Abgabenbelastung auf mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens.
Auf der Sonnenseite des Systems stehen – egal ob Single oder mit Familie – die Beamtenhaushalte. Sie haben nach den Gewerbetreibenden und Freiberuflern das zweithöchste Bruttoeinkommen aller Bevölkerungsgruppen. Eine dreiköpfige Familie kam nach der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Jahr 2003 immerhin auf ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen von 6.000 Euro – ein Arbeiterhaushalt hingegen nur auf 4.000 Euro.
Der Unterschied wird oftmals mit dem überdurchschnittlichen Qualifikationsniveau der Staatsdiener gerechtfertigt. So sind z.B. alle Lehrer Akademiker, und auch in den öffentlichen Verwaltungen haben viele Mitarbeiter einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss. Trotzdem bleiben sie in puncto Abgabenbelastung ziemlich ungeschoren:
Selbst ein 1-Personen-Beamten-Haushalt zahlt nur 28 Prozent seines Bruttoeinkommens an den Staat.
Der Grund für die vergleichsweise geringe Abgabenlast: Beamte führen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Die Kosten für Arztbesuche und die Pflegekraft müssen sie zwar zunächst aus eigener Tasche entrichten, doch der Staat gibt eine Beihilfe. Damit sie nicht auf den übrigen Kosten sitzenbleiben, schließen viele Beamte noch eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Prämien lagen zuletzt durchschnittlich bei 137 (Single) bzw. 217 Euro (3-Personen-Haushalt). Aber selbst wenn man diese Zahlungen in die „Abgaben“ einrechnet, geben Beamte nicht einmal 32 bzw. 30 Prozent ihrer Bruttoeinkommen an den Staat ab.
Die Datengrundlage
Die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 (EVS) des Statistischen Bundesamtes bildet sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der privaten Haushalte ab. Neben der Einkommenssteuer und den Sozialbeiträgen lassen sich anhand der Verbrauchsstruktur auch die Mehrwertsteuer und die speziellen Verbrauchssteuern etwa auf Sprit, Strom, Tabak und Sekt berechnen.
Auf der Einkommensseite schlagen nicht nur Löhne, Gehälter, Zinseinkünfte und andere Einnahmen zu Buche. In den vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind überdies alle öffentlichen und privaten Transfers enthalten, also z.B. Renten, Arbeitslosengeld, Kindergeld und private Unterhaltsleistungen oder Zahlungen von Versicherungen. Diese Transfers machen über alle Haushalte hinweg gerechnet durchschnittlich gut einen Tausender monatlich aus.