Forschungsförderung

Das Finanzamt zieht noch nicht mit

Für viele Mittelständler sind Investitionen in neue Produkte ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang. So ist nicht garantiert, dass damit wirklich Geld verdient wird. Zudem sind Forschung und Entwicklung teuer. Während Großunternehmen für Forschung und Entwicklung auf staatliche Förderprogramme setzen können, gehen mittelständische Betriebe derzeit meist leer aus. Mit einer steuerlichen FuE-Förderung könnte man das ändern.

 

Eine Automobilfirma bringt es in ihrer Werbung auf den Punkt, wie Deutschland auf den internationalen Märkten viele Treffer landen und damit seine hohen Löhne verdienen kann: „Vorsprung durch Technik“ lautet der Slogan. Die Unternehmen müssen jedoch viel Geld in die Hand nehmen, damit neue hochwertige Produkte und Verfahren das Licht der Welt erblicken. Im Jahr 2008 haben deutsche Firmen rund 56 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung (FuE) aufgewendet, gut 6 Prozent mehr als 2007.

 

Dabei haben Großunternehmen die Nase vorn. Denn kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten stemmen nur etwa ein Siebtel der FuE-Ausgaben der Wirtschaft – obwohl diese Firmen für fast 40 Prozent aller Umsätze gut sind. Der Mittelstand ist aber nicht generell innovationsfeindlich, es hapert vielmehr am Geld für Neuerungen. Vor allem langfristige Forschungsprojekte sind kaum mit Bordmitteln zu finanzieren. Und bis potenzielle Geldgeber von einer Idee überzeugt sind, müssen die Firmenchefs lange bohren.

 

Ein weiteres Handicap der Mittelständler: Ihre Patentierungskosten für Erfindungen sind gemessen am zu erwartenden Umsatz und Gewinn weit höher als die der Konzerne:
Für den Patentschutz fallen in Deutschland schnell 6.000 Euro an; eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt kostet samt Übersetzungen schon einmal 20.000 Euro.

 

Wenn die Innovation auch in Amerika und China geschützt werden soll, was sinnvoll ist, wird es noch teurer. Die Alternative dazu – das Patent nicht anzumelden – ist keine: Denn die Konkurrenz schläft nicht. Für sie ist es ein Leichtes, Neuheiten abzukupfern – die Früchte der Forschung werden dann woanders geerntet.

 

Damit der Mittelstand neben den FuE-starken Konzernen ein Standbein der deutschen Wirtschaft bleibt, muss ihm der Staat bei den Innovationsaktivitäten finanziell stärker unter die Arme greifen. Es gibt zwar eine Reihe von Förderprogrammen. Doch diese sind entweder kaum für den Mittelstand geeignet oder schlicht zu kompliziert:

 

  • Technologieförderung des Bundes. Rund drei Viertel der FuE-Förderung des Bundes fließen in die Entwicklung bestimmter (Groß-)Technologien – z.B. in die Raumfahrt. Davon profitieren jedoch meist Großunternehmen.
  • FuE-Mittelstandsprogramme. Auf den ersten Blick tut die Bundesregierung einiges für die kleinen und mittleren Unternehmen. Immerhin gibt es seit 2008 das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM). Anders als es der großspurige Name suggeriert, sind die dafür zur Verfügung gestellten Mittel allerdings eher der Rubrik Portokasse zuzuordnen. In diesem Programm stehen zwar in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro bereit. Das reicht aber allenfalls für 2.500 Bewilligungen im Jahr.

 

Am Ende werden also nur relativ wenige innovative Mittelständler erreicht – allein in der Industrie gibt es etwa 270.000 mittelständische Betriebe. Hinzu kommen zahlreiche Dienstleister, die ebenfalls an Neuerungen tüfteln – wie Software-Schmieden, Datenbankbetreiber oder auch Ingenieurbüros.

 

Außerdem leidet ZIM unter einem Konstruktionsfehler, den auch schon Vorgängerprogramme hatten: Projekte, die ein Betrieb am besten allein durchführen kann, werden weit seltener gefördert als Gemeinschaftsvorhaben. Denn mit dem Programm will der Staat vor allem die Kooperation von forschenden Firmen unterstützen.

 

Forschungsförderung im MittelstandVielen Mittelständlern bietet sich also kaum eine Gelegenheit, an staatliche Forschungsmittel zu kommen. Und selbst wenn sich kleine Firmen einmal Chancen ausrechnen, dann kapitulieren sie oft vor der Bürokratie (Grafik):
Jedes dritte Unternehmen scheut den Papierkram, der mit Anträgen auf Fördergelder für Innovationsvorhaben verbunden ist.

 

Aus allen diesen Gründen kann am Ende nur jeder sechste Mittelständler, der auf Innovationen setzt, Geld bei Vater Staat loseisen, während von den Großunternehmen gut 40 Prozent in den Genuss einer staatlichen Forschungsförderung kommen.

 

Es gibt jedoch ein Instrument, das dem Mittelstand helfen würde, seine Forschungspläne zu realisieren: die steuerliche FuE-Förderung.
Andere Länder wie Österreich und die USA praktizieren dieses Verfahren erfolgreich. Sie beweisen so, wie man schnell und unbürokratisch mehr tun kann, damit kleine und mittlere Unternehmen im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen nicht unter die Räder geraten.

 

Steuerliche FuE-FörderungDas Prinzip: Wer FuE-Aufwendungen hat – dazu zählen die Gehälter von Forschern und Entwicklern ebenso wie die Kosten für Laboreinrichtungen und Prototypen –, muss diese gegenüber dem Finanzamt nachweisen und erhält dann einen Steuerbonus. Zwei Modelle haben sich in der Praxis durchgesetzt (Tabelle):

 

1. Senkung der Steuerbemessungsgrundlage. Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind normale Betriebsausgaben. Sie können daher als Kosten von den Erlösen eins zu eins abgezogen werden. Der Saldo ist, grob vereinfacht ausgedrückt, die Bemessungsgrundlage für den letztlich zu versteuernden Gewinn.

 

In vielen Ländern dürfen die Personal- und Materialkosten jedoch nicht nur in ihrer tatsächlichen Höhe – also zu 100 Prozent – als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Schnitt aller fördernden Staaten können sie zu 150 Prozent angesetzt werden. Wer also einen Forscher für 5.000 Euro im Monat beschäftigt, darf für ihn 7.500 Euro beim Finanzamt als Betriebskosten angeben.

 

Üblich sind außerdem Investitionsfreibeträge: Wer in Forschung investiert, kann – wie bei einer Sonderabschreibung – sofort seinen zu versteuernden Gewinn um einen bestimmten Betrag reduzieren.
Insgesamt dürfen Firmen in 17 von 28 untersuchten Ländern durch diese Regelungen ihre Bemessungsgrundlage schmälern.

 

2. Verringerung der Steuerschuld. Zwölf Länder gewähren ihren Unterneh­men Steuergutschriften von 8 bis 35 Pro­zent des FuE-Aufwands. Die Firmen können also Teile der FuE-Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen. Oft dürfen die Betriebe ihre Forschungsausgaben auch als Kosten geltend machen. Innovationen werden so doppelt berücksichtigt.

 

Manche Länder fördern nur zusätzliche FuE-Ausgaben. In diesem Fall beträgt die Steuergutschrift bis zu 50 Prozent. Auf diese Weise will man Unternehmen ermuntern, immer mehr Geld in die Forschung zu stecken. Gerade Firmen mit hohen konstanten FuE-Leistungen gehen dann jedoch leer aus.

 

Die USA und Österreich setzen nicht zuletzt deshalb auf eine Kombination aus einer niedrigen generellen Förderung und einer erhöhten Zuwachsförderung. Dies macht das Modell allerdings komplizierter.

 

In manchen Ländern kann die Steuergutschrift nur mit Steuerverpflichtungen verrechnet werden. Sie wird also nicht wie die ostdeutsche Investitionszulage in jedem Fall ausgezahlt. Gerade junge Technologieunternehmen haben deshalb oft das Nachsehen, denn sie machen erst einmal keinen Gewinn. Belgien, Frankreich, Großbritannien und Österreich zahlen daher grundsätzlich die Steuergutschrift aus. Andere Staaten erlauben es ihren Firmen, die Gutschrift mit künftigen Steuerzahlungen zu verrechnen. In den Vereinigten Staaten darf der FuE-Steuerbonus auch rückwirkend steuermindernd eingesetzt werden.

 

In Deutschland liebäugelt die Politik inzwischen mit solchen Regelungen, die lange als zu teuer galten – zumal die FuE-Ausgaben wie zementiert bei rund 2,5 Prozent der Wirtschaftsleistung verharren; angestrebt sind in der EU aber 3 Prozent. Union, SPD, FDP und Grüne lassen in ihren Wahlprogrammen allerdings offen, was sie vorhaben. Denn ihnen ist bewusst, dass eine substanzielle steuerliche FuE-Förderung mehrere Milliarden Euro pro Jahr kostet.

 

Um die Belastung für den Fiskus gering zu halten, könnte man zwar dem Vorbild der EU folgen und die Unterstützung auf Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern begrenzen. Große Teile des industriellen Mittelstands würden dadurch aber ausgeschlossen. Gerade die industriellen Familienbetriebe in Deutschland sind oft größer. Besser wäre es daher, die Fördersätze nach Unternehmensgröße zu staffeln. Daneben ließe sich auch die gegenwärtige Förderung auf der Basis der Einzelanträge überwiegend einsparen. Gegebenenfalls können auch die Mittel für die Technologieförderung des Bundes eingespart und für die Steuerförderung genutzt werden.

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