Die Berufsgenossenschaften der gewerblichen Wirtschaft kümmern sich als Unfallversicherung auch um die Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards in den Betrieben. Das zahlt sich aus: Das Arbeitsunfallrisiko ist in der gewerblichen Wirtschaft in den vergangenen 35 Jahren um nahezu 75 Prozent gesunken.
Wenn in einem Betrieb ein Unfall passiert oder Mitarbeiter am Arbeitsplatz erkranken, ist das ein Fall für die nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften. Sie regeln aber nicht nur die Ansprüche der Unfallopfer. Sie sorgen auch dafür, dass möglichst wenige Kinder in den Brunnen fallen. Sie kontrollieren z.B. in den gut drei Millionen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in jährlich rund 550.000 Betriebsbegehungen, ob die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und nicht zu sorglos mit Gefahrstoffen oder Maschinen umgegangen wird.
Wer als Arbeitgeber die Vorgaben der Berufsgenossenschaften befolgt, hat bei einem Arbeitsunfall weniger Probleme. Statt aufwendiger juristischer Auseinandersetzungen über Haftung und Schadensregulierung übernehmen die Berufsgenossenschaften alles Weitere: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung tragen sie die Kosten – angefangen von der Heilbehandlung über die Klärung etwaiger Rechtsansprüche bis hin zur Rentenzahlung.
Selbst bei einem Unfall auf dem Weg von der oder zur Arbeit sind die Mitarbeiter versichert, obwohl die Unternehmen keinen Einfluss auf das Verhalten im Berufsverkehr haben.
Die Unfallversicherung hat trotz zahlreicher Vorsorgemaßnahmen alle Hände voll zu tun. Im Jahr 2007 ereigneten sich in der gewerblichen Wirtschaft 852.000 Arbeitsunfälle. Hinzu kamen weitere 141.500 Wegeunfälle.
Auf der anderen Seite würde ohne Betriebsbegehungen und Co. sicher mehr passieren. So aber konnte das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, kontinuierlich verringert werden:
Kamen 1970 in der gewerblichen Wirtschaft Westdeutschlands im Schnitt 103 Arbeitsunfälle auf 1.000 Vollzeitstellen, waren es den neuesten Zahlen zufolge im Jahr 2007 gerade noch knapp 28.
Das Risiko streut allerdings je nach Branche recht stark (Grafik): So verzeichneten die Bau- und die Holzwirtschaft zuletzt mit 66,6 bzw. 64,5 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollzeitstellen die höchsten Werte – auch wenn die Unfallgefahr dort innerhalb von 37 Jahren um rund 60 Prozent reduziert werden konnte. Noch deutlicher fällt der Rückgang zum Beispiel in der Metallbranche aus. Dort ist die Unfallkennziffer im selben Zeitraum auf gerade mal ein gutes Viertel gesunken.
Besonders sicher sind die Arbeitsstellen der Feinmechaniker, Elektrotechniker oder Chemielaboranten. In Sachen Arbeitssicherheit rangieren sie nur knapp hinter dem Primus „Gesundheitsdienste“ – also Pflegern, Sanitätern und angestellten Krankenhausärzten.
Je nach branchentypischem Unfallrisiko müssen die Arbeitgeber unterschiedlich hohe Beiträge entrichten, das sogenannte Umlagesoll:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung betrug 2007 im Schnitt 1,28 Prozent der Arbeitsentgelte und reichte von 0,73 Prozent in den Unternehmen der Gesundheitsdienste bis zu 7,51 Prozent im Bergbau.
Auf der Ausgabenseite mussten die Berufsgenossenschaften der gewerblichen Wirtschaft 2007 für ihr Leistungspaket knapp 12 Milliarden Euro aufwenden. Fast die Hälfte davon – 5,4 Milliarden Euro – floss in Renten, Beihilfen für Hinterbliebene und Abfindungen. Weitere 3,1 Milliarden Euro kosteten die Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen verunglückter Arbeitnehmer.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten schlugen mit 10 Prozent des Etats zu Buche. Dieser Anteil scheint zwar recht hoch. Er erklärt sich aber vor allem aus der aufwendigen Klärung von Rechtsansprüchen, die oftmals nicht ohne juristischen Beistand herbeizuführen ist.