In Deutschland wird wieder darüber diskutiert, die Vermögenssteuer zu reanimieren. Dabei verweisen die Befürworter oft auf das Ausland. Doch im Gegensatz zu anderen vermögensbezogenen Steuern spielt diese Spezialsteuer als Einnahmequelle so gut wie keine Rolle.
In Deutschland wurde die Erhebung der Vermögenssteuer Ende 1996 ausgesetzt. Sie war nicht verfassungskonform, weil sie Kapitalvermögen stärker belastete als Immobilien, deren Wert meist zu niedrig angesetzt war.
Dass die Bundesregierung die Vermögenssteuer auf Eis gelegt hat, rief bereits damals die Kritiker auf den Plan. Angesichts der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise bekommen sie nun neuen Auftrieb. Die Befürworter sehen die Vermögenssteuer als den geeignetsten Weg für eine Umverteilung von oben nach unten.
Dabei argumentieren sie, dass im Ausland wesentlich höhere vermögensbezogene Steuern erhoben werden, ohne dass dies wirtschaftlich schädlich sei. Damit vergleichen die Fürsprecher aber Äpfel mit Birnen. Denn vermögensbezogene Steuern können nicht mit der Vermögenssteuer gleichgesetzt werden. Der Oberbegriff umfasst alle Steuerarten, die am Vermögen andocken. Und dazu gehören z.B. auch die Grundsteuer, die Grunderwerbssteuer oder die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Grafik).
Die Behauptung, dass der Fiskus im Ausland angeblich mit der Vermögenssteuer Kasse macht, verwundert ohnehin, da unter den EU-15-Staaten nur noch Frankreich diese Steuer erhebt.
Die mit Abstand höchsten Einnahmen aus der Vermögenssteuer erzielt zwar Luxemburg. Dieses Geld ist aber früheren Jahren zuzurechnen, da auch im Großherzogtum seit 2006 keine allgemeine Vermögenssteuer mehr erhoben wird.
Würde Deutschland aus dem europäischen Trend ausscheren und trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken die Vermögenssteuer wiederbeleben, wäre das zum einen mit einem erheblichen Aufwand verbunden und zum anderen finanziell nicht sonderlich lohnenswert:
• Die Bewertung von Vermögen ist sehr arbeitsaufwendig und fehleranfällig, denn für Immobilien und Unternehmen gibt es oft keine Marktwerte. Will man die verfassungsmäßige Vorgabe einhalten, muss man nahe am Verkehrswert ansetzen. Damit steigt automatisch die Gefahr von Überbewertungen. Das gilt insbesondere für Krisenzeiten wie jetzt, in denen auch Vermögenswerte sinken.
• Wenn eine solche Abgabe auch betriebliches Vermögen besteuert, wäre dies ein weiterer Wettbewerbsmalus für deutsche Firmen. Insofern dürfte der Staat bei den Steuersätzen nicht überziehen.
Würde sich Deutschland bei der Erhebung aber mit einem Aufkommen auf europäischem Durchschnittsniveau bescheiden, kämen jährlich nur 1,2 Milliarden Euro zusammen.
Die Alternative, hierzulande an anderen vermögensbezogenen Steuerschrauben zu drehen, ist bei näherem Hinsehen ebenfalls keine:
Grundsteuer. Steuern auf Grundeigentum sind in Großbritannien mit 3,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eine durchaus respektable Steuerquelle. Auch in anderen angelsächsischen Ländern, z.B. den USA und Kanada, ist das Grundsteueraufkommen sehr hoch. Dort leistet die Grundsteuer einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Leistungen; in Deutschland werden dagegen für solche Leistungen – wie die Straßenreinigung – Gebühren kassiert. Insofern unterzeichnet die internationale Statistik die Belastung hierzulande.
Eine Anhebung dieser Steuer wäre zudem für Umverteilungszwecke gänzlich ungeeignet: Der deutsche Fiskus würde zwar zusätzliche Steuereinnahmen kassieren – die Zahlungen müssten aber nicht nur „Reiche“ leisten. Denn Vermieter dürfen die Grundsteuer auf Mieter umlegen.
Vermögensverkehrssteuer. Eine Börsenumsatzsteuer beispielsweise, die der Käufer von Finanzprodukten wie Aktien bezahlen muss, gibt es nur in Großbritannien – und auch dort nur mit sehr vielen Ausnahmen. Hierzulande spielt die Regierung mit dem Gedanken, sie einzuführen. Alleingänge allerdings sind problematisch, weil Anleger dann einen Bogen um die deutschen Börsen machen.
Erbschaftssteuer. Sie spielt fast überall eine eher geringe Rolle, weil man weder Unternehmenserben noch „Omas Häuschen“ übermäßig belasten will.