Umweltmanagementsysteme

EMAS III – Mehr Akzeptanz durch Änderungen?

Die neue EU-Verordnung EMAS III (Eco-Management and Audit Scheme) trat am 11. Januar 2010 in Kraft. Die gegenüber EMAS II vorgenommenen Änderungen sollen eine Teilnahme an dem System vereinfachen und die Akzeptanz erhöhen. Einige Neuerungen bedürfen noch der Umsetzung in nationales Recht innerhalb eines Jahres. Wie sich diese Änderungen auf den langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Teilnehmerzahl im EMAS-Vorreiterland Deutschland auswirken werden, bleibt abzuwarten.

Eine Änderung betrifft die Anforderungen an kleine und mittlere Organisationen. Diese Teilnehmer brauchen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, nun ihre Umwelterklärung statt bisher jährlich nur noch alle zwei Jahre aktualisieren. Die Validierung der kompletten Umwelterklärung durch einen Gutachter soll jetzt alle vier statt bisher alle drei Jahre erfolgen. Angesichts des großen Anteils der kleinen und mittleren Unternehmen an den EMAS-Registrierungen in Deutschland ist diese Erleichterung positiv zu bewerten. Eine weitere Erneuerung bezieht sich auf die Berichterstattung. In der Umwelterklärung müssen nun Angaben zu Kernindikatoren gemacht werden, die die Umweltleistung der Organisation in Schlüsselbereichen wie Energie- und Materialeffizienz, Wasser, Abfall, Emissionen und biologische Vielfalt betreffen. Dies ist dann nicht erforderlich, wenn eine teilnehmende Organisation die Indikatoren für ihre direkten Umweltbelange nicht als wesentlich einstuft.

Bisher gab es zwei unterschiedliche Versionen des EMAS-Logos, die sich durch die Zusätze „geprüftes Umweltmanagement“ und „geprüfte Informationen“ unterschieden. Um mehr Klarheit zu schaffen, wird es nach  EMAS III nur noch das EMAS-Logo mit dem Zusatz  „geprüftes Umweltmanagement“ geben. Die Verwendung dieses Logos auf Produkten und deren Verpackungen ist jedoch wie bisher untersagt. Dies wurde durch das Europäische Parlament entgegen des Votums von Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten sowie der Präferenz der EU-Kommission beschlossen. Eine weitere wichtige Änderung bezieht sich auf die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches (Global EMAS). Nun können sich auch Organisationen außerhalb der Gemeinschaft an EMAS beteiligen. Der Einfluss dieser Erweiterung ist jedoch wegen der hohen Akzeptanz der internationalen ISO-Norm 14001 als gering einzuschätzen.

www.emas.de

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