Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Tomasz Trojanowski FotoliaFrauen wollen heutzutage genauso selbstverständlich wie Männer einem Beruf nachgehen – auf Kinder aber nicht unbedingt verzichten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hängt indes von vielen Faktoren ab. Zu den wichtigsten Regelungen zählen die Ausgestaltung des Mutterschutzes und der Elternzeit sowie die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Der Mutterschutz dient vorrangig dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind vor und nach der Geburt. Die Elternzeit ermöglicht es Mutter und Vater, die Betreuung der Kinder in den ersten Jahren selbst zu übernehmen. Außerdem sichert sie dem betreuenden Elternteil gleichzeitig den Wiedereinstieg in den Beruf zu. Die Dauer der Elternzeit und die Höhe des Elterngelds haben damit Einfluss auf die Länge der Erwerbsunterbrechungen.

 

Schonzeit für Eltern: Elternurlaub in der EU
  Mutterschafts-
urlaub
Dauer in Wochen vor/nach der Geburt
Gesetzliche Leistungen
während des Mutterschutzes
Erziehungsurlaub
/Elternzeit
Erziehungsgeld/
Elterngeld
Belgien 6/9 Mutterschaftsgeld: 30 Tage 82 Prozent des Gehalts, danach 75 Prozent; 3 Monate für jedes Elternteil (6 Monate bei Teilzeit-
beschäftigung)
684,94 Euro bei vollständiger Arbeitsunterbrechung
580,90 Euro (Personen ab 50 Jahren) oder 342,46 (Personen unter 50 Jahren) bei einer Reduzierung auf eine Teilzeitbeschäftigung
Bulgarien 315 Tage, davon 45 vor der Geburt 90 Prozent des durchschnittlichen versicherten Tageseinkommens der vorangegangenen sechs Monate 24 Monate falls Kind nicht in Kinderbetreuung ist Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres 112 Euro
Dänemark 4/14 Mutterschaftsgeld: in Höhe des Gehalts bis maximal 447 Euro/Woche 8 Monate 60 Prozent des Arbeitslosengeldes
Deutsch-
land
6/8 Mutterschaftsgeld: in Höhe des Nettogehalts (aber maximal 13 Euro/Tag vom Staat, Differenzbetrag vom Arbeitgeber) 36 Monate 67 Prozent des Nettolohns für 12 Monate, 2 Vatermonate, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat
Estland 4/16 Mutterschaftsgeld: 100 Prozent des Referenzlohns (Höchst- und Mindestbetrag) 11 Monate 38,50 Euro/Monat für Kinder unter 3 Jahren, 19 Euro/Monat für 3- bis 8-Jährige
Finnland Insgesamt 17,5 Mutterschaftsgeld: mindestens 15,20 Euro/Tag 36 Monate Keine
Frankreich 6/10 Mutterschaftsgeld: in Höhe des Nettoein-
kommens, mindestens 8,48 Euro/Tag, höchstens 74,24 Euro/Tag
36 Monate Bei vollständiger Arbeitsaufgabe 521,85 Euro/Monat, reduzierte Sätze für Teilzeit
Griechen-
land
8/9 Mutterschaftsgeld: höchstens 46,54 Euro bis 65,20 Euro pro Tag je nach Anzahl der unterhalts-
berechtigten Angehörigen
42 Monate Keine
Irland Mindestens 2/4, insgesamt jedoch höchstens 36 Mutterschaftsgeld: 80 Prozent des Einkommens, mindestens 221,80 Euro/Woche, höchstens 280 Euro/Woche 14 Wochen Keine
Italien 1-2/3-4,
6 zusätzlich fakultativ
Mutterschaftsgeld: 80 Prozent für Pflichtzeitraum, 30 Prozent für fakultative 6 Monate 10 Monate Keine
Lettland 8/8 Mutterschaftsgeld: 100 Prozent des Einkommens 36 Monate Kinder unter 1 Jahr: 71Euro
Kinder von 1 Jahr bis 2 Jahren: 43 Euro
Litauen 10/8 Mutterschaftsgeld: 100 Prozent des Nettolohns 12 Monate 70 Prozent des Nettoeinkommens. Mindestens ein Drittel, maximal das 3,5-Fache des nationalen Durchschnittlohns
Luxemburg 8/8 Mutterschaftsgeld: 100 Prozent vom Nettolohn,
mindestens 194 Euro/Woche
22 Monate 485 Euro/Monat für 6 Monate
Nieder-
lande
4-6/10-12,
insgesamt 16
Krankengeld: 100 Prozent des Einkommens, maximal 177,03 Euro/Tag 6 Monate Keine
Österreich 8/8 Wochengeld: in Höhe des Nettoein-
kommens
24 Monate 14,53 Euro/Tag bis zum 31. Lebensmonat des jüngsten Kindes oder
20,80 Euro /Tag bis maximal zum 21. Monat des Kindes oder
26,60 Euro/Tag bis maximal zum 16. Lebensmonat des Kindes
Polen 18 Wochen für das erste Kind, 20 Wochen bei weiteren Kindern Mutterschaftsgeld: 100 Prozent des Einkommens 36 Monate 119 pro Monat
Portugal Insgesamt 17, davon mindestens 13 nach der Geburt Mutterschaftsgeld: 100 Prozent des Einkommens, mindestens 50 Prozent des Mindestlohns 6 Monate Keine
Rumänien 9/9 75 Prozent des Bruttoentgelts   164 Euro, 24 Monate nach Entbindung
Schweden 7 vor der Geburt Krankengeld: 80 Prozent des Einkommens 16 Monate 390 Tage Krankengeld plus 90 Tage lang 13 Euro/Tag,
kein Erziehungsgeld
Slowenien 4/11 Mutterschaftsgeld: 100 Prozent des Nettoein-
kommens, mindestens 55 Prozent, maximal 250 Prozent des nationalen Durchschnittlohns
8 Monate Einkommens-
abhängig, mindestens 55 Prozent, maximal 250 Prozent des nationalen Durchschnittlohns
Slowakei 6-8/18-20 Mutterschaftsgeld: 55 Prozent des Einkommens   151 Euro
Spanien Insgesamt 16 Mutterschaftsgeld: 100 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens 36 Monate Keine
Tschechien 6-8/18-20 Mutterschaftsgeld: 69 Prozent des Einkommens bis zu einer Höchstgrenze 48 Monate Erhöhte Rate bis zum 24 Monat des Kindes: 478 Euro
Grundrate bis zum 36. Monat: 319 Euro
Grundrate bis zum 48. Monat: 159 Euro
Bei langfristiger Pflegebedürftigkeit: bis zum 7. Lebensjahr 319 Euro
Ungarn 4/20 Mutterschaftsgeld: 70 Prozent des Bruttotageslohns 36 Monate 121 Euro pro Monat
Vereinigtes
Königreich
Insgesamt 26 Mutterschaftsgeld: 90 Prozent des Einkommens in den ersten 6 Wochen, danach maximal 148 Euro/Woche 26 Wochen Keine

 

Stand 2008;
Quellen: Europäische Kommission, Europäischer Rat


Die Kleinkinderbetreuung ist in vielen Staaten immer noch ein Problem. Während im Kindergartenalter oft Vollversorgung erreicht wird, sieht es bei den Jüngsten düster aus. Einzelne Lichter im Dunkel gibt es allerdings nicht nur in den skandinavischen Ländern, sondern auch in den USA, Niederlande und Belgien. Nicht erfasst von der Statistik werden die privaten Initiativen. Erhebungen in den USA zeigen zum Beispiel, dass zwei Drittel der erwerbstätigen Mütter ihre Kinder zu Hause oder von Großeltern, Verwandten oder Nichtverwandten betreuen lassen. In der EU gehen ebenfalls viele Mütter arbeiten, obwohl kein Kindergartenplatz vorhanden ist oder dieser nur vier Stunden am Tag abdeckt. Dies lässt nur den Schluss zu, dass auch auf dem alten Kontinent Eigeninitiative existiert. Unberücksichtigt bleiben dabei Qualität und Preis der Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Obwohl immer mehr Frauen arbeiten gehen, ist Kinderbetreuung und Hausarbeit in allen Ländern weiterhin vornehmlich Frauensache. Selbst wenn beide Elternteile voll erwerbstätig sind, beschäftigen sich die Mütter mehr als doppelt so lange mit den Kindern wie die Väter. Für die restliche Hausarbeit, die als sonstige unbezahlte Arbeit erfasst wird, wenden die Frauen etwa 1,8-mal so viel Zeit auf wie die Männer.

 

Kitas fehlen fast überall
So viel Prozent aller Kinder der jeweiligen Altersstufe werden in Kindergärten u. Ä. betreut
  Unter 3 Jahren 3 Jahre  4 Jahre 5 Jahre
Dänemark 61,7 81,8 93,4 93,9
Norwegen 43,7 79,4 86,9 89,0
Schweden 39,5 82,5 87,7 89,7
Belgien 38,5 99,3 99,9 99,7
Niederlande 29,5 32,3 74,0 98,4
USA 29,5 41,8 64,1 77,0
Frankreich 26,0 100,0 100,0 100,0
Vereinigtes Königreich 25,8 50,2 92,0 98,2
Portugal 23,5 63,9 79,9 90,2
Finnland 22,4 37,7 46,1 54,6
Spanien 20,7 95,9 100,0 100,0
Japan 15,2 67,3 95,2 96,6
Irland 15,0 48,0 46,6 100,0
Luxemburg 14,0 37,9 83,5 96,9
Deutschland 9,0 69,5 84,3 86,7
Griechenland 7,0 .. 57,2 84,1
Ungarn 6,9 71,0 92,3 97,8
Italien 6,3 98,7 100,0 100,0
Österreich 4,1 45,9 82,1 93,1
Tschechien 3,0 68,0 91,2 96,7
Polen 2,0 26,1 35,7 46,2
Schweiz .. 7,2 34,4 89,7

Stand: 2004; einige Länder abweichend
Quelle: OECD

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