Lohnuntergrenze

Arbeit fürs Tarifregister

Die CDU hat beschlossen, in Branchen ohne tarifvertragliche Strukturen eine Lohnuntergrenze einzuführen. Eine Kommission der Tarifpartner soll diese festlegen. Gegenüber der Möglichkeit, für tariffreie Branchen Lohnuntergrenzen nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz zu verabschieden, könnte dies eine verfahrensmäßige Vereinfachung bedeuten.

 

In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, sondern Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bislang erfasst das AEntG zehn Branchen, ab 2012 soll die Arbeitnehmerüberlassung hinzukommen. Theoretisch können weitere Branchen-Mindestlöhne vereinbart werden – vorausgesetzt, die betroffenen Branchen haben eine Tarifbindung von mehr als 50 Prozent. Wo die Tarifbindung geringer ist, sind tarifliche Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz (MiArbG) denkbar. Wollen Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieser Basis einen Branchen-Mindestlohn einführen, müssen sie dies bei einer Kommission beantragen, die dann prüft, ob eine Lohnuntergrenze aufgrund sozialer Verwerfungen gerechtfertigt ist.

 

Da bislang noch kein Mindestlohn nach dem MiArbG beschlossen wurde, fordern viele einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Aktuell ermittelte Infratest dimap für die „ARD-DeutschlandTrends“ unter 1.002 Erwachsenen eine Zustimmungsquote von 86 Prozent (Grafik).

 

Einführung eines gesetzlichen MindestlohnsDie jetzt von der CDU angestrebte Lohnuntergrenze könnte gegenüber dem MiArbG eine verfahrensmäßige Vereinfachung darstellen, sofern - anders als bisher angedacht - für alle tariffreien Branchen eine allgemeine Lohnuntergrenze eingeführt wird. Nach früheren Untersuchungen des Bundesministeriums für Arbeit waren etwa 95 Prozent aller Arbeitnehmer in Branchen beschäftigt, in denen Tarifverträge existierten. Es muss nun erst einmal im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums anhand der Wirtschaftszweigklassifizierung geprüft werden, wo überhaupt „weiße Flecken“ in der Tariflandschaft bestehen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der CDU-Vorschlag überhaupt einen Sinn hat.

 

Bislang ist offen, ob es auch in Branchen mit geringer Tarifbindung oder in Branchen mit niedrigen Tariflöhnen Lohnuntergrenzen geben soll. Unklar ist auch, woran sich eine oder mehrere Lohnuntergrenzen orientieren sollen. Die Branchen-Mindestlöhne sehen in der untersten Mindestlohnstufe eine Spanne von 6,50 bis 11 Euro vor. Würde sich daran orientiert, gerieten die Tarifparteien der Branche mit dem niedrigsten Mindestlohn zunehmend unter politischen Druck, diesen zu erhöhen. Denn eine Erhöhung könnte dann ja auch den Weg für eine höhere Lohnuntergrenze in tariffreien Branchen frei machen.

 

Eine überzeugendere Orientierung für eine Lohnuntergrenze lässt sich aus dem staatlich garantierten Existenzminimum ableiten. In der „Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitssuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen (ALG II)“ ist implizit ein Mindestpreis für Arbeit eingebaut, der bei einem Alleinstehenden bei etwa 5,50 Euro liegt. Eine Lohnuntergrenze, die sich an diesem impliziten Mindestlohn orientiert, würde zur Logik des Systems der Grundsicherung passen. Sie läge aber deutlich unter den gewerkschaftlichen und politischen Forderungen, die zwischen 8,50 (DGB) und 10 Euro je Stunde (Linkspartei) liegen. Mit diesen Forderungen wird angestrebt, das Phänomen „Arm trotz Arbeit“ einzudämmen. Der Lohn ist danach vor allem dazu da, ein ausreichendes Erwerbseinkommen zu sichern. Aus einer im Herbst 2011 durchgeführten Umfrage des Instituts für angewandte Sozialwissenschaften (Infas) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung geht hervor, dass eine Mehrheit der Bevölkerung ähnlich denkt. Unter 1.005 befragten Personen gaben 69 Prozent an, das Gehalt müsse ausreichen, um eine ganze Familie zu ernähren.

 

Natürlich ist eine Vollzeiterwerbstätigkeit darauf angelegt, den Lebensunterhalt zu verdienen. Die Höhe der Entlohnung lässt sich aber nicht beliebig von der erbrachten Wertschöpfung abkoppeln. Damit ein 4-Personen-Haushalt nicht aufstocken muss, müsste ein Alleinverdiener einen Stundenlohn von etwa 12,40 Euro erhalten. Ob sich dies ohne massive Arbeitsplatzverluste durchsetzen lässt, wird von vielen Ökonomen bezweifelt. Die Politik ist daher in der Pflicht, ökonomisch unerfüllbaren Erwartungen breiter Bevölkerungskreise eine klare Absage zu erteilen.

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