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Föderalismusreform

  • Deutschland ist ein föderaler Staat: Die Bundesländer verfügen über eigene rechtliche und finanzielle Kompetenzen. Zugleich schränkt der Bundesstaat den Handlungsspielraum der Länder aber auch ein. Die Verflechtung zwischen Bund und Ländern hat in der Vergangenheit immer weiter zugenommen. Vor der Föderalismusreform musste der Bundesrat – die Länderkammer – etwa 55 Prozent der Bundesgesetze zustimmen. Gleichzeitig konnten die Länder intern immer weniger selbst regeln.
  • Die Föderalismusreform I im Jahr 2007 hat die gegenseitige Abhängigkeit reduziert. Nur noch 25 bis 30 Prozent der Bundesgesetze benötigen das Okay des Bundesrats. Nach dem Subsidiaritätsprinzip (staatliche Aufgaben sollen möglichst von der kleinsten Gebietskörperschaft übernommen werden) können die Länder nun im Umwelt- und Hochschulrecht von Bundesgesetzen abweichen und sind für die Besoldung und Einstufung ihrer Beamten selbst zuständig.
  • Föderalismusreform II: Die ertragreichen Steuerarten – also vor allem die Einkommens- und die Mehrwertsteuer – werden trotz Föderalismusreform I und Subsidiaritätsprinzip noch immer im sogenannten Verbundsystem erhoben und über Quoten auf Bund und Länder verteilt. Auch die Erbschaftssteuer wird im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vom Bund geregelt, obwohl sie allein den Ländern zusteht. Ein sogenanntes Trennsystem, das den Ländern eigene Steuerkompetenzen zugesteht, existiert nach wie vor kaum. Die geplante Föderalismusreform II soll die steuerliche Entflechtung in Richtung Trennsystem fortsetzen.
  • Streitpunkt Länderfinanzausgleich: Dieser verhindert zwar, dass wirtschaftlich schwächere Bundesländer in eine Abwärtsspirale geraten, er nimmt aber auch den Anreiz, die Einnahmesituation mittels guter Wirtschaftspolitik zu verbessern. Der Grund dafür: Die Geberländer müssen Steuermehreinnahmen zu 75 bis 90 Prozent in den Ausgleichstopf einzahlen, Empfängerländer verlieren bei zusätzlichen eigenen Steuereinnahmen etwa 90 Prozent der Unterstützung aus dem Finanzausgleich. Einige Bundesländer wehren sich gegen eine größere finanzielle Eigenverantwortung, misstrauen also ihrer eigenen Wirtschaftspolitik.
  • Widerstand der Länder: Umstritten ist auch, inwieweit die Länder in puncto Euro-Stabilitätspakt (Staatsschulden von weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Haushaltsdefizit unter 3 Prozent) zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Zwar haben sich Bund und Länder darauf verständigt, eventuelle Strafzahlungen im Verhältnis 65 zu 35 aufzuteilen, gleichzeitig lehnen manche Länder aber ein von 2020 an geltendes Neuverschuldungsverbot ab. Durch die aktuelle Krise dürfte der Länderwiderstand noch zunehmen.

 

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Argumentationshilfe zu Themen der Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik.