
Pflegezeit
Nicht auf dem Rücken der Unternehmen
Zwei Jahre Teilzeitarbeit plus Halbtags-Pflege, dafür vier Jahre lang drei Viertel des ursprünglichen Gehalts – das mag auf dem Rechenschieber des Familienministeriums aufgehen, den Unternehmen bürdet ein solcher Rechtsanspruch vor allem Probleme auf. Wem es aber um die Stärkung der familiären Pflege geht, der muss die unterschiedlichen Anreize in der Pflegeversicherung beseitigen.